Unbürokratisch und schnell will die Bundesregierung hochwassergeschädigten Betrieben helfen. Für Unternehmen, die unmittelbar vom Hochwasser betroffen sind, sollen drei Monate die Sozialversicherungsbeiträge übernommen werden.
Bereits jetzt gibt es Kurzarbeitergeld für Arbeitsausfälle, die durch das Hochwasser verursacht wurden. Gezahlt wird, sobald der Betrieb den Arbeitsausfall schriftlich bei der Agentur für Arbeit angezeigt hat.
„Die Bundesregierung und die Länder sind mit Soforthilfen zur Stelle. Wichtig ist, dass die Unterstützung punktgenau wirkt“, sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen. „Deshalb stützen wir nun in Not geratene Unternehmen schnell und wirksam, indem wir zusätzlich die Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten in Kurzarbeit übernehmen.“
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 12.06.2013