„Investitionsbooster“ 2025: Bundesrat gibt grünes Licht für Steuervorteile bei Investitionen

Veröffentlicht am 12. Juli 2025
Kategorie: Steuerrecht | Investitionsförderung | Abschreibung | Unternehmenssteuer

Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 dem vom Bundestag beschlossenen „Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum“ einstimmig zugestimmt. Das Gesetz, auch bekannt als „Investitionsbooster“, bringt spürbare steuerliche Entlastungen für Unternehmen – darunter degressive Abschreibungen, niedrigere Körperschaftsteuer, verbesserte Forschungszulagen und Kaufanreize für Elektro-Dienstwagen.


Wesentliche Maßnahmen im Überblick

1. Degressive Abschreibung bis zu 30 %

Unternehmen können für Investitionen in Maschinen und Geräte in den Jahren 2025 bis 2027 eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % geltend machen.
💡 Vorteil: Steuerliche Entlastung im Anschaffungsjahr, schneller Liquiditätsrückfluss, Anreiz für Reinvestitionen.

2. Körperschaftsteuer wird gesenkt

Nach dem Auslaufen des Programms beginnt ab 2028 eine stufenweise Senkung der Körperschaftsteuer – von derzeit 15 % auf 10 % bis 2032.
📉 Das bedeutet: Langfristig sinkende Steuerlast für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbHs und AGs).

3. Elektro-Dienstwagen steuerlich attraktiver

Für reine Elektroautos als Firmenwagen gilt künftig eine:

  • 75 %-Abschreibung im Jahr des Kaufs
  • Erhöhte Preisobergrenze von 100.000 € (statt 75.000 €)

🔌 Besonders attraktiv für Unternehmen mit hohem Fuhrparkbedarf oder Nachhaltigkeitsstrategie.

4. Forschungszulage wird ausgeweitet

Die steuerliche Forschungsförderung wird verbessert:

  • Bemessungsgrenze steigt von 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Jahr
  • Gültig für F&E-Investitionen von 2026 bis 2030

💡 Ziel: Stärkere Anreize für Unternehmen, in Innovation und Digitalisierung zu investieren.


📅 Inkrafttreten

  • Das Gesetz tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft
  • Die Änderung des Forschungszulagengesetzes gilt ab 1. Januar 2026

🧾 Was Unternehmen jetzt tun sollten

MaßnahmeHandlungsempfehlung
Investitionsplanung 2025–2027Maschinen- oder Fahrzeugkäufe vorziehen, um Abschreibungsvorteile zu nutzen
Körperschaftsteuer-PrognoseLangfristige Steuerplanung anpassen
FuhrparkstrategieUmstieg auf Elektrofahrzeuge wirtschaftlich prüfen
F&E-AktivitätenAnspruch auf Forschungszulage prüfen und vorbereiten

💬 Fazit: Jetzt Steuervorteile nutzen und Investitionen strategisch planen

Der Investitionsbooster ist ein kraftvolles Signal an die Wirtschaft: Wer jetzt in Technologie, Nachhaltigkeit oder Innovation investiert, profitiert doppelt – durch steuerliche Vorteile und Zukunftssicherung.


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