Ja zu Gesetzen gegen Steuervermeidung und zur Körperschaftsteuer

Der Bundestag hat am 21. Mai 2021 zwei steuerrechtliche Gesetze beschlossen. Gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Enthaltung der Linken und Grünen verabschiedete er den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz, 19/28652, 19/29644) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/29848). Zuvor hatte er in zweiter Beratung einen Änderungsantrag der Grünen (19/29862) zum Regierungsentwurf gegen die Stimmen der Linken und der Antragsteller abgelehnt.

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linken und der Grünen bei Enthaltung von AfD und FDP stimmte der Bundestag zudem dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (19/28656, 19/29642) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/29843) zu. Dazu lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/29844) vor. In zweiter Beratung hatte das Parlament zuvor einen Änderungsantrag der Grünen (19/29857) abgelehnt. Neben den Antragstellern hatte nur die Linksfraktion dafür gestimmt. In dritter Beratung scheiterten die Grünen mit einem Entschließungsantrag (19/29858) zum Gesetzentwurf. Die FDP stimmte mit den Grünen dafür, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

ATAD-Umsetzungsgesetz

Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz (19/28652) wird die EU-Richtlinie 2016 / 1164 „mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes“ umgesetzt. Diese enthält ein Paket von Maßnahmen, die von allen Mitgliedstaaten gegen „gängige Formen von aggressiver Steuerplanung“ angewendet werden müssen, schreibt die Bundesregierung. Deutschland erfülle zwar bereits heute weitgehend die von der ATAD (Anti Tax Avoidance Directive) vorgegebenen Mindeststandards. Gleichwohl bestehe in einigen Bereichen noch Anpassungsbedarf. 

So werden Artikel 5 (Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung) und Artikel 9 und 9b (Hybride Gestaltungen) der ATAD umgesetzt sowie die Hinzurechnungsbesteuerung (Artikel 7 und 8 der ATAD) reformiert und laut Regierung zeitgemäß ausgestaltet. In diesem Zusammenhang wurden auch die Regelungen zur Sicherstellung einer fairen Aufteilung der Besteuerungsrechte bei multinationalen Unternehmen zeitgemäß ausgestaltet (Paragraf 90 der Abgabenordnung, Paragraf 1 des Außensteuergesetzes) und es wurde eine Rechtsgrundlage für Vorabverständigungsverfahren (Paragraf 89a der Abgabenordnung) geschaffen, um die Rechtssicherheit für Verwaltung und Steuerpflichtige zu stärken.

Stellungnahme des Bundesrates

In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (19/29644) hatte die Bundesregierung unter anderem einem Vorschlag der Länderkammer zugestimmt, die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung durch einen Steuerberater um drei Monate zu verlängern. Die Bundesregierung empfahl darüber hinaus, diese Frist auch für Steuerpflichtige, die nicht einen Steuerberater beauftragt haben, um drei Monate auszuweiten.

Die nun beschlossene Verlängerung wird begründet mit aufgrund der Corona-Pandemie verursachten besonderen Belastungen auch für nicht steuerberatene Steuerzahler, etwa durch „Homeschooling“ oder erhöhten Betreuungsbedarf für Kinder.

Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (19/28656) wird eine Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eingeführt. Ziel ist es, damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft zu stärken. Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen können zudem als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Auch das bislang auf den europäischen Wirtschaftsraum beschränkte Umwandlungssteuergesetz wird mit dem Gesetz durch die Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs für Umwandlungen globalisiert. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat bedauerte in seiner Stellungnahme (19/29642), dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für das sogenannte Optionsmodell und eine Globalisierung des Umwandlungssteuerrechts vorgelegt hat, ohne die Länder in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Die Beteiligung der Länder hätte bei einem derart komplexen Vorhaben dazu beitragen können, bereits frühzeitig Zweifels- und Anwendungsfragen zu klären, schreibt die Länderkammer.

Auch sei das Optionsmodell in der vorgelegten Form für die Praxis allenfalls eingeschränkt tauglich, da es in wesentlichen Teilen nur rudimentär und nicht hinreichend rechtssicher ausgestaltet und daher mit erheblicher Mehrarbeit für die Finanzbehörden verbunden sei. Die vorgesehene Optionsregelung für Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung müsse fachlich und organisatorisch noch eingehender geprüft und vorbereitet werden.

Die Bundesregierung teilte in ihrer Gegenäußerung diese Bedenken hinsichtlich der Praxistauglichkeit der Option zur Körperschaftsteuer nicht. Die Option sei ausgewogen ausgestaltet und verfolge eine klare Linie, indem die bereits heute für den tatsächlichen Formwechsel und die Besteuerung von Kapitalgesellschaften geltenden ertragsteuerlichen Regelungen so weit wie möglich auf die Option angewendet würden. Dies diene nicht nur der Rechtssicherheit, indem auf bekannte Grundsätze zurückgegriffen werden kann, sondern vermeide auch zusätzliche Komplexität, die durch Sonderregelungen allein für die Option zur Körperschaftsteuer zwangsläufig entstehen würde, heißt es weiter. 

FDP-Anträge abgelehnt

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Linken und der Grünen bei Enthaltung der AfD lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Gestärkt aus der Krise hervorgehen – Gewerbesteuer reformieren“ (19/28770) ab. Keine Mehrheit fand ein weiterer Antrag der FDP mit dem Titel „Thesaurierungsbegünstigung modernisieren“ (19/28766). Bei Enthaltung der Grünen stimmten ihm nur AfD und FDP zu. Die AfD stimmte mit der FDP für den FDP-Antrag mit dem Titel „Niedrigbesteuerungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf international wettbewerbsfähiges Niveau absenken“ (19/27818). Die Mehrheit der übrigen Fraktionen lehnte ihn jedoch ab. Zu diesen drei Anträgen hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/29843).

In direkter Abstimmung abgelehnt wurde ein vierter Antrag der FDP mit dem Titel „Landwirtschaftliche Betriebe bei Investitionen in der Corona-Krise unterstützten“ (19/29702). Die AfD stimmte mit der FDP dafür, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. 

Erster Antrag der FDP

Der erste Antrag der FDP (19/28770) forderte von der Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher unter anderem die langfristige Abschaffung der Gewerbesteuer zum Ziel hat.

Diese habe sich überlebt und müsse durch einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Körperschaftsteuer und auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer sowie gegebenenfalls einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer ersetzt werden, hieß es. 

Zweiter Antrag der FDP

Mit ihrem zweiten Antrag (19/28766) wollten die Liberalen die Thesaurierungsbegünstigung modernisieren.

Diese sei in ihrer aktuellen Ausgestaltung sehr komplex und mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sei die Anwendung häufig nicht attraktiv, monierten die Abgeordneten. 

Dritter Antrag der FDP

Mit dem dritten Antrag (19/27818) forderte die FDP-Fraktion Bundesregierung auf, das Außensteuergesetz zu ändern und die Niedrigbesteuerungsgrenze auf 15 Prozent abzusenken.

Außerdem sollte die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Niedrigbesteuerungsgrenze alle drei Jahre überprüft und die Ergebnisse in einem Prüfbericht veröffentlicht werden. Die Fraktion führte an, die Niedrigbesteuerungsgrenze von derzeit 25 Prozent entspreche nicht mehr dem globalen Wettbewerb.

Vierter Antrag der FDP

In ihrem vierten Antrag (19/29702) verwiesen die Liberalen darauf, dass landwirtschaftliche Betriebe in der Corona Krise fortwährend für die Versorgung der Bevölkerung gesorgt hätten. Die Krise habe allerdings auch dazu geführt, dass bestimmte Investitionen nicht zeitgerecht durchgeführt werden konnten.

Per Rechtsverordnung oder Gesetz sollte die Bundesregierung daher, Investitionsmöglichkeiten verlängern, hieß es in dem Antrag. (ab/ste/sas/vom/20.05.2021)

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Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.05.2021