Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) zugestimmt. Dieses Gesetz, das jährlich zahlreiche steuerliche Regelungen anpasst, wurde notwendig durch Änderungen in anderen Gesetzen, EU-Vorgaben und neue Rechtsprechung. Insgesamt wurden rund 40 Empfehlungen des Bundesrats in das Gesetz aufgenommen. Doch was bedeutet das konkret? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Die zentralen Neuerungen im Überblick
1. Vereinheitlichung der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
Die Steuerbefreiung gilt nun für alle Gebäudearten mit einer maximal zulässigen Bruttoleistung von 30 kW (peak). Diese Änderung schafft klare Regeln für Betreiber kleiner Solaranlagen und unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien.
2. Erhöhung der absetzbaren Kinderbetreuungskosten
- Absetzbarer Anteil: Steigt von zwei Dritteln auf 80 Prozent der Kosten.
- Höchstbetrag: Erhöht sich von 4.000 Euro auf 4.800 Euro pro Kind.
Diese Anpassung entlastet Familien und erhöht die steuerliche Attraktivität von Kinderbetreuungsangeboten.
3. Steuerermäßigungen bei Pflege- und Betreuungsleistungen
Wie bei haushaltsnahen Dienstleistungen wird für Pflege- und Betreuungsleistungen künftig eine Rechnung sowie die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers vorausgesetzt. Dadurch soll die Missbrauchsgefahr reduziert werden.
4. Elektronische Beantragung von Kindergeld
Die Beantragung von Kindergeld soll künftig vollständig elektronisch erfolgen können, was den Prozess erheblich vereinfacht und beschleunigt.
5. Beteiligung der Standortgemeinden an Gewerbesteuereinnahmen von Stromspeichern
Gemeinden, in denen Stromspeicher betrieben werden, profitieren künftig direkt vom Gewerbesteueraufkommen. Diese Regelung orientiert sich an der bereits bestehenden Praxis bei Wind- und Solaranlagen.
6. Weitergabe von Informationen zu unrechtmäßigen Zahlungen
Bewilligungsbehörden dürfen Informationen über unrechtmäßig erlangte Zahlungen, die sie von Finanzbehörden erhalten haben, an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Dies soll die Strafverfolgung erleichtern.
Steuerliche Freistellung des Existenzminimums
Parallel zum JStG 2024 wurde auch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen. Dieses sieht eine Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro vor. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt.
- Rückwirkende Geltung: Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Begleitende Entschließung: Bürokratieabbau in der Landwirtschaft
In einer begleitenden Entschließung kritisierte der Bundesrat die unterjährige Absenkung der Durchschnittssätze für pauschalierende Landwirte. Er fordert, diese Regelung rückgängig zu machen, da sie kleine und mittlere Betriebe übermäßig belastet und den bürokratischen Aufwand verdoppelt. Die Bundesregierung wird die Vorschläge prüfen – konkrete Fristen gibt es hierfür nicht.
Wie geht es weiter?
Das Jahressteuergesetz tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft. Einzelne Regelungen gelten jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Steuerpflichtige sollten sich frühzeitig über die für sie relevanten Änderungen informieren, um optimal vorbereitet zu sein.
Fazit: Was das JStG 2024 für Steuerpflichtige bedeutet
Das Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche technische Anpassungen, die in vielen Bereichen zu mehr Klarheit und Entlastung führen. Besonders Familien und Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen profitieren von den Änderungen. Dennoch zeigt die begleitende Entschließung, dass weiterhin Nachbesserungsbedarf besteht – insbesondere in der Landwirtschaft.
Für detaillierte Beratung zu den Änderungen und deren Auswirkungen auf Ihre Steuerplanung stehen wir Ihnen als erfahrene Steuerberater gerne zur Verfügung!