Jahressteuergesetz 2024: Was ändert sich für Kleinunternehmer?

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt ab 2025 einige wichtige Änderungen für Kleinunternehmer mit sich. Vor allem die Umsatzgrenzen und der Umgang mit deren Überschreitung werden neu geregelt. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Bisherige Regelungen:

Bisher galt: Wer im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € umsetzt, kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Dadurch entfällt die Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Änderungen ab 2025:

  • Anhebung der Umsatzgrenzen:
    • Vorjahr: 25.000 € (statt 22.000 €)
    • Laufendes Jahr: 100.000 € (statt 50.000 €)
  • Sofortige Beendigung bei Überschreitung:
    • Wird die Grenze im Gründungsjahr überschritten, werden alle Umsätze über 25.000 € sofort umsatzsteuerpflichtig.
    • Im Folgejahr führt eine Überschreitung der 100.000 €-Grenze ebenfalls zum sofortigen Wegfall der Kleinunternehmerregelung.

Was bedeutet das für Kleinunternehmer?

  • Engmaschige Umsatzkontrolle: Die Umsätze müssen genau überwacht werden, um eine Überschreitung der Grenzen frühzeitig zu erkennen.
  • Rechtzeitige Umstellung: Bei Überschreitung muss die Umsatzsteuer berechnet und abgeführt werden. Ein geeignetes Buchhaltungssystem ist wichtig.

Beispiel:

Ein Kleinunternehmer erzielt im Jahr 2025 bis Oktober 24.000 € Umsatz. Im November überschreitet er die 25.000 €-Grenze und erzielt bis Dezember weitere 5.000 €. Die ersten 25.000 € bleiben steuerfrei, ab dem 25.001. Euro muss er Umsatzsteuer ausweisen.

Was bleibt gleich?

  • Kein Vorsteuerabzug: Kleinunternehmer können weiterhin keine Vorsteuer geltend machen.
  • Wechsel nur nach 5 Jahren: Ein Wechsel aus der Kleinunternehmerregelung ist weiterhin nur nach 5 Jahren möglich (wenn man sich bei der Anmeldung dagegen entschieden hat).

Fazit:

Die neuen Regeln bieten mehr Flexibilität, erfordern aber auch mehr Aufmerksamkeit und Verwaltungsaufwand. Wer unsicher ist, sollte sich von einem Steuerberater beraten lassen.