Jobtickets: Wann ist die 44-EUR-Grenze anwendbar?

Jobtickets: Wann ist die 44-EUR-Grenze anwendbar?

Wie wird ein Jobticket, das der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt, steuerlich behandelt? Und wie wird die Freigrenze von 44 EUR richtig angewendet? Das Bayerische Landesamt für Steuern beantwortet diese Fragen.

Hintergrund

Sachbezüge, die mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten sind, sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie 44 EUR monatlich nicht übersteigen. Zuzahlungen der Mitarbeiter werden dabei abgezogen.

Bei der monatlichen Überlassung einer Monatsfahrkarte oder einer Fahrberechtigung für ein Jobticket, das für einen monatlichen Zeitraum gilt, ist die Freigrenze anwendbar.

Für die Anwendung der Freigrenze kommt es aber auf den monatlichen Zufluss an. Gilt das Jobticket für einen längeren Zeitraum (z. B. Jahresticket), fließt grundsätzlich der Vorteil insgesamt bei Überlassung des Jobtickets zu. Die 44-EUR-Grenze wird dann natürlich überschritten.

Gestaltungsmöglichkeiten

Auch wenn das Jobticket selbst für einen längeren Zeitraum gilt, sind Fälle möglich, in denen die 44 EUR nicht überschritten werden:

  • Es werden tatsächlich monatliche Tickets („Monatsmarken“) monatlich ausgehändigt werden.
  • Tickets, die an sich für einen längeren Zeitraum gelten, werden jeden Monat „aktiviert/freigeschaltet“.

Liegt keiner dieser Fälle vor, kommt es auf die Tarif- und Nutzungsbestimmungen an: Sehen diese für ein Jobticket vor, dass die jeweilige monatliche Fahrberechtigung durch die rechtzeitige monatliche Zahlung erworben wird, soll der geldwerte Vorteil aus dem Sachbezug „Jobticket“ monatlich zufließen und damit die 44-EUR-Grenze anwendbar sein.