Kabinett beschließt Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung

Das Bundeskabinett hat heute die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Demnach steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Die Anhebung des Mindestlohns ist eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der Kaufkraft und zur Bekämpfung von Armut und Ungleichheit. Sie wird zu einer spürbaren Einkommenserhöhung für rund 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen.

Der Beschluss des Kabinetts setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 rechtsverbindlich um. Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberseite, der Arbeitnehmerseite und des Bundesarbeitsministeriums zusammensetzt. Sie berät und entscheidet über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns.

Die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.