Kassensicherungsverordnung : Taxameter künftig mit technischer Sicherheitseinrichtung

Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (19/29085) vorgelegt. Künftig soll auch bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern sichergestellt werden, dass die digitale Grundaufzeichnung nicht unerkannt gelöscht oder geändert werden kann. Die Grundaufzeichnung muss in Zukunft durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden.

Zudem sollen Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung vom Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung ausgenommen werden. Ebenso Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.04.2021