Kein Kindergeld für behindertes Kind in Haft

BFH, Urteil XI R 24/13 vom 30.04.2014

Leitsatz

Die Behinderung eines Kindes ist für dessen Unfähigkeit zum Selbstunterhalt nicht ursächlich, wenn es sich in Untersuchungs- und anschließender Strafhaft befindet, selbst wenn die Straftat durch die Behinderung gefördert wurde.