Keine Erstattung von Reisekosten für Rechtsanwalt wegen Terminabladung bei verwaistem beA-Postfach

Das Landgericht München I hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Rechtsanwalt keine Erstattung seiner Reisekosten erhält, wenn er aufgrund einer Terminabladung durch das Gericht unnötigerweise anreist.

In dem entschiedenen Fall hatte der Rechtsanwalt des Klägers einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht München wahrgenommen. Der Termin war für den 12.01.2022 um 15.15 Uhr bestimmt worden. Am 11.01.2022 wurde der Termin jedoch aufgehoben, weil die Klage nicht wirksam zugestellt war. Die Terminaufhebung wurde dem Rechtsanwalt des Klägers in sein elektronisches Postfach (beA) zugestellt.

Der Rechtsanwalt hatte behauptet, bereits am 11.01.2022 um 9.00 Uhr mit seinem Pkw von Lübeck aus losgefahren zu sein. Eine Kontrolle des elektronischen Postfachs sei während der Fahrt nicht möglich gewesen, da sich niemand in seiner Kanzlei befunden und nur er Zugriff auf das elektronische Postfach gehabt habe. Eine Anreise am Verhandlungstag sei ihm wegen der Entfernung nicht zumutbar gewesen. Er habe erst nach Ankunft in Türkenfeld, wo er die Übernachtung vor dem Gerichtstermin geplant hatte, von der Abladung Kenntnis erhalten.

Das Landgericht München I hat die Klage des Rechtsanwalts auf Erstattung der Reisekosten abgewiesen. Das Gericht hat eine Amtspflichtverletzung seitens der Mitarbeiter des Arbeitsgerichts München verneint. Die Beschäftigten des Arbeitsgerichts hätten den Rechtsanwalt nicht anrufen müssen, da sie darauf vertrauen durften, dass ihn die Abladung noch rechtzeitig erreiche.

Das Gericht hat auch einen kausalen Schaden des Rechtsanwalts verneint. Der Rechtsanwalt habe die Reisekosten selbst schuldhaft verursacht, da er die Terminaufhebung hätte abrufen können. Das Gericht hat hierzu ausgeführt, dass der Rechtsanwalt seine Kanzlei so hätte organisieren können, dass eingehende Nachrichten alsbald zur Kenntnis genommen werden, oder er hätte technisch dafür sorgen müssen, dass er selbst von Eingängen per beA zeitnah Kenntnis erhält.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.