Ob sich die 50-jährige Frau tatsächlich beim Einsteigen in die Straßenbahn an der Haltestelle am Hauptbahnhof in Augsburg verletzt hat, bleibt ungeklärt. Jedenfalls behauptete sie, dass sie im Einstiegsbereich war und gerade den Fahrer etwas fragen wollte. Dieser habe unerwartet die Tür geschlossen und sie sei eingeklemmt worden. Von den Verkehrsbetrieben wollte die Frau wegen ihrer Verletzungen ein Schmerzensgeld von 1.500 Euro. Diese bestritten den Unfall und erwiderten, der Fahrer habe nichts mitbekommen. Nachdem sich die Frau die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für eine Klage nicht leisten konnte, beantragte sie beim Amtsgericht Augsburg Prozesskostenhilfe.
Die Beschwerde vor dem Landgericht Augsburg hatte keinen Erfolg. Da die Frau keinen Gerichtskostenvorschuss für die Klage einzahlte, kam es auch nicht zu einem Rechtsstreit.
Quelle: AG Augsburg, Pressemitteilung vom 10.10.2017 zum Beschluss 043 T 2632/17 des LG Augsburg vom 17.08.2017