Keine Umlagefähigkeit der Grundsteuer

Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter soll abgeschafft werden. Dies sieht ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachter Gesetzentwurf ( 19/8827 ) vor. Mit dem Gesetzentwurf sollen das Bürgerliche Gesetzbuch und die Betriebskostenverordnung geändert werden. Damit würden 36,4 Millionen Menschen, die zur Miete wohnen entlastet, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Zudem werde die Neuordnung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer erleichtert, erwartet die Fraktion.

Wenn die Vermieter die Grundsteuer nicht auf ihre Mieter umlegen würden, könnten sie diese Ausgaben für die Grundsteuer bereits heute steuerlich als Betriebs- beziehungsweise Werbungskosten geltend machen. Diese Möglichkeit bleibe auch nach Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer bestehen. Dadurch komme es zu einer Entlastung der Vermieter, sodass die finanziellen Belastungen aus der Abschaffung der Umlagefähigkeit deutlich abgemildert würden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 363/2019