Kindergeld und Kinderfreibeträge sollen steigen

Das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge sollen zum 1. Januar 2021 steigen. Der Entwurf der Bundesregierung (19/21988) eines “Zweiten Familienentlastungsgesetzes” sieht eine Erhöhung von 15 Euro beim Kindergeld und eine entsprechende Anpassung der Freibeträge vor. Dem Entwurf zufolge wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind dann jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat betragen. Mit dem Entwurf sollen auch der Grundfreibetrag angehoben sowie die kalte Progression ausgeglichen werden.

Die entsprechenden Berichte – der Existenzminimumbericht sowie der Steuerprogressionsbericht – liegen laut Bundesregierung im Herbst 2020 vor. Eine gegebenenfalls notwendige Anpassung der Sätze könne im parlamentarischen Verfahren vollzogen werden, heißt es in dem Entwurf. Die Bundesregierung geht davon aus, mit der Erhöhung des Kinderfreibetrags über den voraussichtlichen Vorgaben des Existenzminimumberichts zu liegen. „Die Bundesregierung will mit diesem Gesetz jedoch über das verfassungsrechtlich Notwendige hinausgehen und einen Beitrag zur finanziellen Stärkung der Familien leisten, wie dies im Koalitionsvertrag vorgesehen ist“, schreibt sie zur Begründung. Im Zusammenhang mit der Anhebung des Grundfreibetrags soll dem Entwurf zufolge auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach Paragraf 33a Absatz 1 EStG angehoben werden.Eine weitere Regelung betrifft laut Entwurf Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen. Die geplanten Änderungen basierten auf den bisherigen Praxiserfahrungen, schreibt die Bundesregierung.

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat den Entwurf als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet. Die Stellungnahme der Länderkammer und die Gegenäußerung der Bundesregierung werden nachgereicht.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.09.2020