Umsatzsteuer auf Sachspenden

Somit sollte der Vertrieb von Waren bereits so ausgerichtet werden, dass möglichst keine Retouren und Überhänge entstünden. Sofern dies nicht möglich sei, komme neben dem Weiterverkauf auch eine Spende der Waren an gemeinnützige Organisationen in Betracht.

Das Bundesfinanzministerium präzisiere derzeit den Umsatzsteuer-Anwendungserlass, um rechtliche Unsicherheiten bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zu beheben und damit das Spenden für Unternehmen zu erleichtern.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.09.2020