Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer – Beginn des Regelabfragezeitraumes

Kirchensteuerabzugsverpflichtete müssen einmal jährlich im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn anfragen, ob ihr Kunde oder Anteilseigner kirchensteuerpflichtig ist. Die Informationen zur Religionszugehörigkeit sind automatisiert abzufragen. Erst damit wird der für jeden Kunden bzw. Anteilseigner zutreffende Einbehalt von Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer ab Beginn des Jahres 2015 ermöglicht.

Zu den Kirchensteuerabzugsverpflichteten gehören u. a. Kreditinstitute, Versicherungen, Aktiengesellschaften, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften.

Die Teilnahme an dem automatisierten Verfahren setzt zweierlei voraus: erstens die Registrierung und zweitens die Zulassung zum Verfahren.

Seit Anfang Januar 2014 kann die Registrierung und Zulassung zum Verfahren über das BZSt Online-Portal (BOP) beantragt werden. Von dieser Möglichkeit haben bereits zehntausende Kirchensteuerabzugsverpflichtete Gebrauch gemacht. Für die Sicherheit des Verfahrens ist eine eindeutige Authentifizierung unerlässlich. Dazu haben die zum Abruf der Daten zur Religionszugehörigkeit Berechtigten mehrere Verfahrensschritte mit jeweiligen Postlaufzeiten zu durchlaufen. Die bisherigen Erfahrungen belegen, dass der gesamte Registrierungsprozess mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Teilnehmer, die bisher noch keine Registrierung beantragt haben, werden daher gebeten, sich nunmehr zeitnah an das Bundeszentralamt für Steuern zu wenden

Detaillierte Informationen zum Verfahren finden Sie im Internetauftritt des BZSt unter “Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer”.

Speziell für Kapitalgesellschaften sind einige Verfahrenserleichterungen vorgesehen. Die Einzelheiten sind in den Fragen & Antworten dargelegt.

Eine bebilderte “Schritt für Schritt”-Anleitung zur Registrierung und Zulassung können Sie hier abrufen.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern 29.08.2014