Vereinfachung des Steuerrechts in Sicht: Was Sie jetzt wissen sollten
Die neue Koalition hat in ihrem Vertrag Steuervereinfachungen in Aussicht gestellt – insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt diese Entwicklungen ausdrücklich, da sie sowohl für Steuerpflichtige als auch für Beraterinnen und Berater konkrete Entlastungen bringen könnten.
Arbeitstagepauschale: Steuervereinfachung durch Pauschalierung
Ein zentrales Vorhaben der Koalition ist die Prüfung einer sogenannten Arbeitstagepauschale. Ziel: Die steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten, Homeoffice und häuslichem Arbeitszimmer soll pauschal und damit deutlich einfacher erfolgen.
Konkret soll es künftig einen festen Euro-Betrag pro Arbeitstag geben – unabhängig davon, ob Sie ins Büro pendeln, im Homeoffice arbeiten oder ein häusliches Arbeitszimmer nutzen. Damit entfiele die aufwendige Unterscheidung zwischen diesen Kategorien sowie die detaillierte Dokumentationspflicht.
Vorteil: Weniger Bürokratie für Arbeitnehmer, geringerer Prüfaufwand für die Finanzverwaltung und spürbare Entlastung bei der Steuererklärung.
Für Fernpendler ist ein Ergänzungsmechanismus vorgesehen: Kilometer, die über die Arbeitstagepauschale hinausgehen, sollen weiterhin mit einer fixen Kilometerpauschale geltend gemacht werden können.
Pendlerpauschale: Ab 2026 dauerhaft 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Konkreter wird es bei der Pendlerpauschale: Diese soll laut Koalitionsvertrag zum 01.01.2026 dauerhaft auf 38 Cent pro Kilometer angehoben werden – und zwar ab dem ersten Kilometer.
Damit wird eine zentrale Forderung des DStV aufgegriffen, der sich bereits im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 für solche Vereinfachungen starkgemacht hatte. Auch die BMF-Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ hatte ähnliche Ansätze empfohlen.
DStV-Präsident: Spürbare Entlastung für alle Beteiligten
„Eine Arbeitstagepauschale für häusliches Arbeiten und die Fahrten zur Arbeit würde eine spürbare Vereinfachung darstellen – für die Steuerpflichtigen, die Finanzverwaltung und die steuerlichen Berater“, so DStV-Präsident StB Torsten Lüth. Gleichzeitig betont er: Fernpendler dürfen durch die Pauschale nicht schlechtergestellt werden.
Fazit für Mandanten: Vereinfachung im Steuerrecht – aber mit Augenmaß
Für viele Mandanten – insbesondere angestellte Steuerpflichtige – könnte die Arbeitstagepauschale ein echter Fortschritt sein. Doch wie die konkrete Ausgestaltung aussehen wird, bleibt abzuwarten. Wir empfehlen, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen – insbesondere bei der Jahressteuerplanung ab 2026.
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Als Ihre steuerliche Berater begleiten wir Sie gerne bei allen Fragen zur Pendler- oder Arbeitstagepauschale und informieren Sie rechtzeitig, sobald es konkrete Gesetzesänderungen gibt.
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