Kommission fordert bessere Mehrwertsteuererhebung von den Mitgliedstaaten

Bei der Erhebung der Mehrwertsteuer konnten die Mitgliedstaaten keine signifikanten Verbesserungen erzielen. Das geht aus den neuesten Zahlen, die die Europäische Kommission heute veröffentlicht hat, hervor.

Die Mehrwertsteuer-Erhebungsdaten des Jahres 2013 zeigen, dass sich die Differenz zwischen den erwarteten MwSt-Einnahmen und dem tatsächlich erhobenen Betrag (die so genannte „Mehrwertsteuerlücke“) gegenüber 2012 nicht verbessert hat. In 15 Mitgliedstaaten, unter anderem in Lettland, Malta und der Slowakei, ist zwar eine Verbesserung erkennbar, doch haben sich die Zahlen in 11 Mitgliedstaaten, darunter Estland und Polen, verschlechtert.

In dem Bericht wird der entgangene Mehrwertsteuerbetrag für die EU insgesamt auf 168 Mrd. Euro geschätzt. Dies entspricht für die 26 erfassten Mitgliedstaaten einem Einnahmenverlust von 15,2 % und ist auf Betrug und Steuerhinterziehung, Steuerumgehung, Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit sowie Fehlkalkulationen zurückzuführen.

Hierzu sagte Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll: „Dieser wichtige Bericht macht erneut deutlich, dass bei sämtlichen Mehrwertsteuer-Erhebungssystemen in der EU noch immer Reformbedarf besteht. Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um auf allen Ebenen gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug vorzugehen. Dies bleibt ein äußerst wichtiges Thema und steht ganz oben auf der Tagesordnung dieser Kommission.“

Der neue Bericht zur Mehrwertsteuerlücke enthält nicht nur detaillierte Angaben zur Differenz zwischen dem Mehrwertsteuerbetrag, der theoretisch einbringbar ist, und dem Mehrwertsteuerbetrag, der 2013 von den Mitgliedstaaten tatsächlich eingezogen wurde, sondern ermöglicht auch einzuschätzen, wie wirksam die Durchsetzungs- und Einhaltungsmaßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer sind. Des Weiteren werden die wichtigsten Trends bei der Mehrwertsteuererhebung aufgezeigt, und es wird analysiert, wie sich das Wirtschaftsklima und politische Entscheidungen auf die Mehrwertsteuer-Einnahmen ausgewirkt haben.

Im Jahr 2013 lagen die geschätzten Mehrwertsteuerlücken der Mitgliedstaaten zwischen 4 % (Finnland, Niederlande und Schweden) und 41 % (Rumänien).

Hintergrund
Der Bericht zur Mehrwertsteuerlücke wird von der Kommission als Teil ihrer Anstrengungen zur Reformierung des Mehrwertsteuer-Systems in Europa und zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung finanziert. Die Kommission hat bereits Leitaktionen festgelegt und eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um die Mitgliedstaaten entsprechend zu unterstützen.

Von wesentlicher Bedeutung sind hierfür in erster Linie ein härteres Vorgehen gegen Steuerhinterziehung und eine strengere Durchsetzung auf nationaler Ebene. Im Rahmen der im Dezember 2011 begonnenen Mehrwertsteuer-Reform wurden bereits wichtige Instrumente zur Gewährleistung eines besseren Schutzes gegen Mehrwertsteuer-Betrug geschaffen, und durch den Schnellreaktionsmechanismus können die Mitgliedstaaten viel schneller und wirksamer auf unvermittelt auftretende Arten von schwerwiegendem Mehrwertsteuerbetrug reagieren. Des Weiteren unterstützt die Kommission das Eurofisc-Netzwerk, das mittels Austausch operativer Informationen die Kapazitäten der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung grenzüberschreitender betrügerischer Netze stärken soll.

Zweitens hat die Kommission an der Vereinfachung der Steuersysteme gearbeitet, um den Steuerpflichtigen die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern. So traten im Jahr 2013 beispielsweise Maßnahmen in Kraft, die die elektronische Rechnungsstellung vereinfachen, sowie besondere Regelungen für kleine Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2015 gibt es eine einzige Anlaufstelle (One Stop Shop), die es Unternehmen, die elektronische, Rundfunk- und Telekommunikationsdienstleistungen erbringen, ermöglicht, für ihre Tätigkeiten in der gesamten EU eine einzige Mehrwertsteuer-Erklärung abzugeben.

Schließlich müssen die Mitgliedstaaten zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke ihre nationalen Steuersysteme reformieren und ihre Verwaltungsbehörden modernisieren. Die Kommission hat Maßnahmen festgelegt, mit denen diese Ziele verwirklicht werden können, und ist bereit, die Mitgliedstaaten auf Antrag in technischen Fragen koordinierend zu unterstützen.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 04.09.2015