Keine Änderungen am Mindestlohngesetz

Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderungen am Mindestlohngesetz. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/5807) auf eine Kleine Anfrage (18/5691) der Fraktion Die Linke. Sie werde die Auswirkungen des Gesetzes jedoch kontinuierlich begleiten und die Regelungen zu den im Gesetz vorgesehenen Zeitpunkten evaluieren. Geplant sei aber eine klarstellende Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch, die sich an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes orientiere. Außerdem würden künftig die tragenden Grundsätze der Rechtsprechung zur Auftraggeberhaftung und der Auslegung des Unternehmerbegriffs im ArbeitnehmerEntsendegesetz auch bei den Kontrollen des Mindestlohngesetzes zugrunde gelegt, schreibt die Regierung.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.09.2015
hib-Nr. 434/2015