Korrekturverfahren beim Steuerbescheid: So beantragen Sie eine Änderung

Es kommt vor, dass Steuerzahler ihren Steuerbescheid prüfen und feststellen, dass bestimmte Punkte nicht korrekt sind. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Änderung beim Finanzamt zu stellen. Doch wie funktioniert das genau und welche Fristen müssen Sie beachten?

1. Gegen was können Sie einen Änderungsantrag einreichen?

Ein Antrag auf Änderung kann nur gegen bestimmte Verwaltungsakte, insbesondere Steuerbescheide oder ihnen gleichgestellte Bescheide, gestellt werden. Andere Verwaltungsakte, wie informative Schreiben, fallen nicht darunter.

2. Bis wann können Sie einen Änderungsantrag einreichen?

Sie können einen Änderungsantrag grundsätzlich bis zum Ablauf der sogenannten Festsetzungsfrist einreichen. Diese beträgt in der Regel vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist.

Ausnahmen:

  • Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Frist fünf Jahre.
  • Bei Steuerhinterziehung beträgt die Frist zehn Jahre.

Beachten Sie, dass die Frist verlängert werden kann, wenn sogenannte Ablaufhemmungen eintreten, wie zum Beispiel bei einer Steuerprüfung.

3. Wie wird ein Änderungsantrag eingereicht?

Es gibt keine besonderen Formvorschriften für den Änderungsantrag. Sie können ihn schriftlich, mündlich oder auch telefonisch beim Finanzamt stellen. Es empfiehlt sich jedoch, dies schriftlich zu tun, um einen Nachweis über den Antrag zu haben.

4. In welchem Umfang kann eine Änderung beantragt werden?

Eine Änderung des Steuerbescheids ist nur möglich, wenn eine Änderungsvorschrift greift. Anders als im Einspruchsverfahren kann also nicht der gesamte Steuerbescheid angefochten werden, sondern nur einzelne Punkte, die auf Grundlage einer Änderungsvorschrift korrigiert werden können.

Wichtige Änderungsvorschriften:

  • § 129 AO: Bei offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern des Finanzamts.
  • § 164 AO: Wenn der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.
  • § 165 AO: Wenn der Steuerbescheid vorläufig erlassen wurde.
  • § 173 AO: Bei nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen oder Beweismitteln.
  • § 175 AO: Bei rückwirkenden Ereignissen, die sich steuerlich auswirken.

5. Müssen Sie Ihre Steuern trotzdem zahlen?

Auch wenn Sie einen Änderungsantrag stellen, müssen Sie die festgesetzten Steuern zunächst zahlen. Eine Aussetzung der Vollziehung ist nur im Rahmen eines Einspruchsverfahrens möglich.

6. Wie geht es nach dem Antrag weiter?

Nachdem Sie den Änderungsantrag gestellt haben, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Das Finanzamt stimmt zu: In diesem Fall erhalten Sie einen geänderten Steuerbescheid, in dem das Finanzamt Ihrem Antrag entspricht.
  • Das Finanzamt benötigt weitere Informationen: In diesem Fall werden Sie aufgefordert, die entsprechenden Unterlagen nachzureichen.
  • Das Finanzamt lehnt den Antrag ab: Sollten Sie mit der Entscheidung des Finanzamts nicht einverstanden sein, können Sie gegen die Ablehnung des Änderungsantrags Einspruch einlegen.

Fazit

Ein Änderungsantrag bietet eine wertvolle Möglichkeit, Fehler im Steuerbescheid auch außerhalb eines Einspruchsverfahrens zu korrigieren. Dabei ist es wichtig, die entsprechenden Änderungsvorschriften zu kennen und die Fristen zu beachten. Sollten Sie unsicher sein, wie Sie vorgehen sollen, stehe ich Ihnen als Steuerberater gerne zur Seite.

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