Kraftfahrzeugsteuer – Übergang der Kfz-Steuerverwaltung auf den Zoll

Die Kraftfahrzeugsteuer wurde in der Vergangenheit als Ländersteuer von den Landesfinanzbehörden verwaltet. Zum 1. Juli 2009 ging die Ertrags- und Verwaltungshoheit von den Ländern auf den Bund über. Im ersten Halbjahr 2014 übernahm die Zollverwaltung schrittweise die Daten- und Aktenbestände und damit die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer.

Mit dem vollständigen Übergang der Kfz-Steuerverwaltung seit dem 1. Juli 2014 auf den Zoll sind nun ausschließlich die Hauptzollämter Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Kraftfahrzeugsteuer-Angelegenheiten. Die Finanzämter in den Bundesländern sind nicht mehr zuständig.

Quelle: BMF, Mitteilung vom 11.09.2014