Krankenversicherung: Warum viele Menschen freiwillig mehr zahlen als sie müssen

Die Krankenkassen unterscheiden sich beim Zusatzbeitrag erheblich – trotzdem wechselt nur eine Minderheit. Eine aktuelle Untersuchung von McKinsey zeigt die Gründe. Aus steuerlicher Sicht kommt eine Größe hinzu, die in den meisten Ratgebern fehlt.

Auf einen Blick

  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist 2026 auf 2,9 % gestiegen (2025: 2,5 %).
  • Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen mehr als zwei Prozentpunkte – schnell mehrere Hundert Euro im Jahr.
  • Laut McKinsey-Studie „GKV-Check“ haben 83 % ihre Kasse fünf Jahre lang nicht gewechselt.
  • Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht – die zwölfmonatige Bindung entfällt.
  • Steuerlich mindert der Sonderausgabenabzug die Belastung, gleicht sie aber nicht aus.

Wie sich der Beitrag zusammensetzt – und warum er steigt

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist bundeseinheitlich festgeschrieben und liegt seit Jahren bei 14,6 % des beitragspflichtigen Einkommens (§ 241 SGB V); für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Satz von 14,0 % (§ 243 SGB V). Darauf erhebt jede Kasse zusätzlich einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag (§ 242 SGB V). Beide Sätze tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte.

Das Bundesgesundheitsministerium legt jährlich einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag als Orientierungswert fest (§ 242a SGB V). Für 2026 beträgt dieser 2,9 % – eine Anhebung um 0,4 Prozentpunkte gegenüber den 2,5 % des Jahres 2025. Hintergrund sind die anhaltenden Defizite der GKV, überdurchschnittlich steigende Leistungsausgaben und die gesetzliche Pflicht vieler Kassen, ihre Mindestreserven wieder aufzufüllen. Der von den Kassen tatsächlich erhobene Durchschnitt liegt bereits knapp über der Drei-Prozent-Marke.

Wichtig für die eigene Rechnung: Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an, 2026 also bis zu einem Bruttoeinkommen von 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr). Wer mehr verdient, zahlt keinen höheren Krankenkassenbeitrag.

Große Unterschiede zwischen den Kassen – großes Sparpotenzial

Der Durchschnitt verdeckt eine erhebliche Spannweite. Günstige Kassen bewegen sich derzeit um 2,1 bis 2,5 % – die regional geöffnete BKK firmus etwa bei rund 2,18 %, die Tui BKK bei 2,5 %. Am anderen Ende verlangen Kassen wie die BKK 24 mit 4,39 % oder die Knappschaft rund 4,3 %. In den Kassen mit vier Prozent und mehr sind inzwischen über zwei Millionen Mitglieder versichert.

Wie viel das ausmacht, zeigt der reine Krankenversicherungsbeitrag (allgemeiner Satz zzgl. Zusatzbeitrag, ohne Pflegeversicherung):

Brutto / Monatbei 2,5 %
(gesamt / AN-Anteil)
bei 4,39 %
(gesamt / AN-Anteil)
Mehrbelastung
AN-Anteil / Jahr
3.000 €513,00 / 256,50 €569,70 / 284,85 €340,20 €
4.000 €684,00 / 342,00 €759,60 / 379,80 €453,60 €
5.000 €855,00 / 427,50 €949,50 / 474,75 €567,00 €

Ein Wechsel von einer teuren zu einer günstigen Kasse bringt also je nach Einkommen eine dreistellige Ersparnis pro Jahr – bei gleichem gesetzlichen Leistungsanspruch, denn die Pflichtleistungen sind für alle Kassen identisch.

Trotzdem bleibt die Mehrheit treu

Genutzt wird dieser Spielraum kaum. Von rund 3.600 befragten gesetzlich Versicherten gaben in der McKinsey-Studie 83 % an, ihre Kasse in den vergangenen fünf Jahren nicht gewechselt zu haben; nur 17 % wechselten mindestens einmal. Weitere 10 % planen einen Wechsel in den kommenden zwölf Monaten – die Wechselbereitschaft sinkt damit weiter (2020 lag sie noch bei 13,3 %, 2023 bei 12,4 %).

Bemerkenswert: 40 % der Befragten kennen ihren eigenen Zusatzbeitrag gar nicht. Und viele gehen fälschlich davon aus, dass ihnen Treue zur Kasse Vorteile verschafft – ein Irrtum, wie der Gesundheitsökonom David Matusiewicz gegenüber dem „Handelsblatt“ betont. Die 1996 eingeführte freie Krankenkassenwahl – gedacht als Wettbewerbsinstrument – entfaltet nach fast 30 Jahren kaum Wirkung.

Wer wechselt – und warum

Für die Wechsler ist der Preis das entscheidende Kriterium: 57 % begründen ihren Schritt mit dem Zusatzbeitrag. Besonders wechselwillig sind Berufseinsteiger – der typische Wechsler ist zwischen 18 und 34 Jahre alt, während sich ältere Jahrgänge deutlich schwerer tun. Wer einmal gewechselt hat, bleibt zudem selten dauerhaft: Ein gutes Fünftel (21 %) der Wechsler will schon nach zwölf Monaten wieder wechseln – ein preisgetriebenes Hin und Her.

Sonderkündigungsrecht: So läuft der Wechsel

Mit einem Wechsel bindet man sich grundsätzlich zwölf Monate an die neue Kasse (§ 175 Abs. 4 SGB V). Erhöht die Kasse jedoch ihren Zusatzbeitrag, greift ein Sonderkündigungsrecht: Die zwölfmonatige Bindungsfrist entfällt, und Versicherte können auch vorzeitig wechseln.

Entscheidend ist der Zeitpunkt. Der Antrag bei der neuen Kasse muss bis zum Ende des ersten Monats vorliegen, für den der höhere Zusatzbeitrag gilt. Eine gesonderte Kündigung bei der alten Kasse ist nicht nötig – das übernimmt im obligatorischen Meldeverfahren die neue Kasse. Wer die Frist verpasst, kann trotzdem wechseln, allerdings erst nach zwölf Monaten Mitgliedschaft. Familienangehörige in der beitragsfreien Familienversicherung wechseln automatisch mit.

Der steuerliche Blick: Was der Beitrag wirklich kostet

In der öffentlichen Debatte fehlt fast immer eine Größe, die für die tatsächliche Belastung entscheidend ist: die steuerliche Abziehbarkeit. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und sind als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG). Seit dem Bürgerentlastungsgesetz sind die Beiträge zur Basisabsicherung sogar in voller Höhe und ohne Anrechnung auf den allgemeinen Höchstbetrag abziehbar – der Zusatzbeitrag zählt dazu. Lediglich der auf den Krankengeldanspruch entfallende Teil wird pauschal um 4 % gekürzt (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG). Auch die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind voll abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b EStG).

Für die Wechselentscheidung

Weil der Beitrag absetzbar ist, trägt der Fiskus einen Teil mit – aber er gleicht die Differenz nicht aus. Ein niedrigerer Beitrag bedeutet zugleich einen geringeren Sonderausgabenabzug. Die Netto-Ersparnis eines Wechsels liegt deshalb unter der Brutto-Ersparnis: Sie entspricht grob der Brutto-Ersparnis abzüglich des persönlichen Grenzsteuersatzes auf den absetzbaren Anteil. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % fließen also über 40 % der Ersparnis wieder ans Finanzamt – aus 567 € Brutto-Ersparnis pro Jahr werden dann rund 340 € netto. Der Wechsel lohnt sich weiterhin, nur fällt der Effekt moderater aus, als die Bruttobeträge nahelegen.

Für Selbstständige und freiwillig Versicherte, die den Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss allein tragen, wirkt sich eine Zusatzbeitragsdifferenz grob doppelt so stark aus – zugleich ist der gesamte Beitrag ihre eigene, abziehbare Sonderausgabe. Bei Rentnerinnen und Rentnern wird der Zusatzbeitrag auf die Rente erhoben und mit dem Rentenversicherungsträger geteilt.

Fazit

Vergleichen zahlt sich aus – der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 % ist nur ein Orientierungswert; die eigene Kasse kann deutlich darüber liegen. Wer seinen Zusatzbeitrag nicht kennt, sollte ihn prüfen; bei jeder Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Kalkulieren Sie dabei ein, dass der Netto-Vorteil nach Steuern kleiner ausfällt als der Bruttobetrag. Der beste Zeitpunkt für einen Vergleich ist der Jahreswechsel oder der Moment, in dem eine Beitragserhöhung angekündigt wird.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026?

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV beträgt 2026 laut Bundesgesundheitsministerium 2,9 % (2025: 2,5 %). Er ist ein Orientierungswert nach § 242a SGB V; die einzelnen Kassen weichen davon ab und liegen derzeit etwa zwischen 2,1 % und 4,4 %.

Wie viel kann ich durch einen Kassenwechsel sparen?

Das hängt vom Einkommen ab. Bei 5.000 € Brutto im Monat spart der Wechsel von 4,39 % auf 2,5 % Zusatzbeitrag rund 567 € im Jahr (Arbeitnehmeranteil, nur Krankenversicherung). Nach Abzug der steuerlichen Wirkung fällt die Netto-Ersparnis etwas geringer aus.

Was ist das Sonderkündigungsrecht?

Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, können Sie trotz der zwölfmonatigen Bindungsfrist wechseln. Der Antrag bei der neuen Kasse muss bis zum Ende des ersten Monats vorliegen, für den der höhere Beitrag gilt; die Kündigung bei der alten Kasse übernimmt die neue Kasse.

Sind Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzbar?

Ja. Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 EStG). Die Basisabsicherung inklusive Zusatzbeitrag ist in voller Höhe absetzbar, abzüglich einer pauschalen Kürzung von 4 % für den Krankengeldanspruch. Der Abzug mindert die Belastung, hebt sie aber nicht auf.

Wechseln Familienangehörige automatisch mit?

Ja. Angehörige, die über die beitragsfreie Familienversicherung mitversichert sind, wechseln automatisch mit dem Hauptversicherten zur neuen Kasse.

Quellen

  • McKinsey & Company: GKV-Check-up 2026 (repräsentative Befragung von rund 3.600 gesetzlich Versicherten).
  • Handelsblatt: „30 Jahre Wettbewerb bei Krankenkassen – doch kaum jemand macht mit“.
  • Finanztip: Krankenkassenvergleich 2026.
  • Bundesgesundheitsministerium (BMG): Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026, Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze).
  • Rechtsgrundlagen: §§ 175, 241, 242, 242a, 243 SGB V; § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die konkrete steuerliche Auswirkung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab. Stand: Juli 2026.