Kritik an der Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen

Das Wachstumschancengesetz, das kürzlich im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags diskutiert wurde, beinhaltet wichtige Änderungen bezüglich der Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) spielte eine zentrale Rolle in der Anhörung und brachte seine Bedenken gegenüber dieser Anzeigepflicht zum Ausdruck. Hier sind die Hauptpunkte aus der Mitteilung des DStV vom 17. November 2023:

  1. Kritik an der Anzeigepflicht: Der DStV kritisierte die geplante Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen als unverhältnismäßig und wenig zielführend. Sie argumentierten, dass der Aufwand und der Nutzen dieser Maßnahme in keinem guten Verhältnis stehen.
  2. Schlechte Datenbasis und geringe Erfolgsquote: Der DStV verwies auf die geringe Erfolgsquote der Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die seit 2020 nur 0,08 % beträgt. Sie argumentierten, dass der Gesetzgeber bereits über die Regelungslücken informiert ist und diese schnell schließt, wodurch die Meldepflicht überflüssig wird.
  3. Fehlende Evaluation und rechtliche Bedenken: Der DStV betonte, dass eine Evaluation der EU-Kommission zur Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen noch aussteht und ein laufendes Verfahren beim EuGH bezüglich Verstößen gegen die Grundrechtecharta noch nicht entschieden ist.
  4. Rechtsunsicherheiten und bürokratische Hürden: Der DStV-Präsident Torsten Lüth wies auf die Rechtsunsicherheiten und bürokratischen Hürden hin, die durch die Meldepflicht entstehen könnten, insbesondere für kleine und mittlere Kanzleien.
  5. Teilweise Berücksichtigung der Bedenken: Die Ampel-Partner im Bundestag griffen einige der Bedenken des DStV auf. Es wurde beschlossen, dass zur Beurteilung der Einkünfte- und Einkommensschwelle auf zwei der drei letzten Veranlagungszeiträume abgestellt wird, für die vor dem anzeigepflichtigen Ereignis Einkommen- oder Körperschaftsteuer festgesetzt worden ist.

Diese Entwicklungen zeigen, dass der DStV erfolgreich einige Erleichterungen für kleine und mittlere Kanzleien erreicht hat, obwohl grundlegende Bedenken gegenüber der Anzeigepflicht bestehen bleiben.