Kryptowährungen: DStV-Hinweise zu überarbeiteten BMF-Dokumentationspflichten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat seine Vorgaben zur Dokumentation von Transaktionen mit Kryptowerten erneut überarbeitet. Diese Anpassungen betreffen die Erklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten und könnten für Steuerpflichtige durchaus herausfordernd sein.

Hintergrund und Entwicklungen

Schon im Sommer 2022 legte das BMF einen ersten Entwurf zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten vor. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat dazu umfangreich Stellung bezogen und seine Anregungen in der DStV-Stellungnahme S 15/22 formuliert. Jetzt, fast zwei Jahre später, präsentiert das BMF ein ergänzendes Schreiben, welches auf die Rückmeldungen und die sich wandelnde Praxis im Umgang mit Kryptowährungen eingeht.

Erweiterte Mitwirkungspflichten und praktische Herausforderungen

Laut dem neuesten Entwurf sind Steuerpflichtige nun verpflichtet, regelmäßig Transaktionsübersichten abzurufen. Diese Pflicht wird jedoch durch die Tatsache kompliziert, dass viele Anbieter den Abruf dieser Übersichten zeitlich limitieren. Dies erfordert eine hohe Aufmerksamkeit der Nutzer, um den Fristen gerecht zu werden.

Besonders problematisch wird es, wenn Steuerpflichtige aufgrund von Insolvenzen oder regulatorischen Verboten einer Exchange keinen Zugang mehr zu ihren Daten haben. Hinzu kommt, dass die von den Plattformen bereitgestellten Daten oft fehlerhaft sein können, was die Einhaltung der Dokumentationspflichten zusätzlich erschwert.

Problematik des Tauschzeitpunkts

Eine weitere signifikante Änderung betrifft Personen, die Kryptowerte im Privatvermögen halten. Während Unternehmen für Transaktionen in Fremdwährungen monatliche Umsatzsteuer-Umrechnungskurse des BMF nutzen können, soll für den privaten Tausch von Kryptowährungen der Marktkurs zum Zeitpunkt des Tausches herangezogen werden. Die frühere Möglichkeit, Kurse beispielsweise über Plattformen wie CoinMarketCap im 5-Minuten-Takt zu ermitteln, entfällt nun. Dies stellt eine erhebliche praktische Hürde dar und erhöht den Druck auf private Anleger, die korrekten Werte zeitnah zu erfassen.

Forderung nach praktikablen Lösungen

Der DStV plädiert daher für praktikablere Lösungen, die den bürokratischen Aufwand für Privatpersonen reduzieren. Analog zu den Regelungen für Unternehmen sollten auch private Krypto-Transaktionen einfacher und mit weniger Aufwand dokumentierbar sein, um die Compliance zu erleichtern und rechtliche Risiken zu minimieren.

Schlussfolgerung

Die überarbeiteten Dokumentationspflichten des BMF stellen eine bedeutende Herausforderung für alle Beteiligten dar. Sie erfordern eine hohe Organisationsfähigkeit und rechtzeitige Reaktionen auf die technischen und regulatorischen Gegebenheiten der Krypto-Welt. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Anpassungen und Vereinfachungen folgen werden, um die Last für Privatpersonen und Unternehmen zu mindern.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V.