Landesregierung prüft Steuer-Sonderfall im Sachsenwald der Familie von Bismarck

Der Sachsenwald, das größte zusammenhängende Waldgebiet Schleswig-Holsteins, befindet sich im Privatbesitz der Familie von Bismarck und ist aktuell Gegenstand einer intensiven Prüfung der Landesregierung. Anlass ist ein Bericht des Satirikers Jan Böhmermann in der ZDF-Sendung „Magazin Royale“ in Zusammenarbeit mit der Plattform „Frag den Staat“. Demnach sollen mehrere Unternehmen Briefkästen in einer Hütte im Sachsenwald gemeldet haben, um von niedrigen Gewerbesteuersätzen zu profitieren.

Steuerrechtlicher Sonderfall im Sachsenwald

Im Fokus der Untersuchungen steht die besondere steuerrechtliche Situation des Sachsenwaldes. Als Forstgutsbezirk gehört dieses Gebiet keiner Gemeinde an, was bedeutet, dass der Gutsvorsteher das Recht hat, Gewerbesteuern zu erheben. Diese Praxis geht auf das schleswig-holsteinische Recht zurück, wonach die Gewerbesteuern vor Ort erhoben und für die Pflege und den Erhalt des Waldes verwendet werden dürfen. Gutsbesitzer Gregor von Bismarck betonte, dass die erhobenen Gewerbesteuern nicht ihm persönlich zugutekommen, sondern dem Finanzamt übermittelt und für den Erhalt des Waldes genutzt werden.

Kritik und Prüfung der Landesregierung

Die Kritik entzündet sich an der Möglichkeit, dass 21 Unternehmen in einer Hütte im Wald Briefkästen unterhalten und so von den niedrigen Gewerbesteuersätzen profitieren könnten. Der Gewerbesteuerhebesatz im Sachsenwald wurde bereits 1958 auf 275 Prozent festgelegt und liegt damit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Das schleswig-holsteinische Innenministerium erklärte am Dienstag, dass es aus kommunalrechtlicher Sicht keine Einwände gegen diese Praxis gebe. Der Sprecher des Ministeriums stellte klar, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer für Wegeverbesserungen im Gutbezirk genutzt werden sollen.

Fazit

Trotz der öffentlichen Diskussion und der Vorwürfe konnte bislang keine Unregelmäßigkeit festgestellt werden. Das Innenministerium bestätigte, dass die Erhebung der Gewerbesteuer im Forstgutsbezirk Sachsenwald den rechtlichen Vorgaben entspricht. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die fortlaufende Berichterstattung und mögliche weitere Untersuchungen neue Erkenntnisse bringen.

Quellen:
WELT, Denis Fengler