Mandatsniederlegung in Krisenzeiten: Verantwortung und Selbstschutz

In der Beratungspraxis von Steuerberatern kommt es immer wieder zu Situationen, in denen die Fortführung eines Mandats in Frage gestellt wird, insbesondere wenn sich ein Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet.

Die rechtliche und berufsethische Verantwortung, die Steuerberater tragen, zwingt sie in solchen Fällen dazu, schwierige Entscheidungen zu treffen, die sowohl die Interessen der Mandanten als auch die eigene rechtliche Absicherung betreffen.

Die Notwendigkeit einer Mandatsniederlegung

Das Bundesgerichtshof-Urteil vom 26. Januar 2017 (IX ZR 285/14) und die darauf folgenden gesetzlichen Änderungen durch das SanInsFoG und StaRUG haben die Verantwortung und potenzielle Haftung von Steuerberatern im Falle von Schlechtberatung oder Falschberatung deutlich verschärft. Diese Änderungen betonen die „Hinweis- und Warnpflichten“ unter § 102 StaRUG, die in Krisensituationen eines Unternehmens besonders relevant sind.

Die Beratung eines Unternehmens in der Krise erfordert nicht nur ein tiefes Verständnis der finanziellen Lage, sondern auch eine ehrliche Bewertung darüber, ob die Fortführung des Mandats dem Mandanten und dem Berater selbst schaden könnte.

Rückständige Honorare, wiederholte Zahlungsstockungen oder das Erscheinen von gerichtlichen Mahnbescheiden sind oft klare Indikatoren für ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten und potenzielle Insolvenz.

Risiken der Fortführung in der Krise

Die Fortsetzung eines Mandats unter diesen Umständen kann erhebliche Haftungsrisiken für Steuerberater nach sich ziehen. Insbesondere wenn eine insolvenzrechtliche Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit offensichtlich ist, aber nicht entsprechend gehandelt wird. Das BGH-Urteil verdeutlicht, dass Steuerberater aufgrund ihres Fachwissens und ihrer zentralen Rolle in der Finanzberichterstattung des Mandanten in der Lage sein sollten, diese Risiken frühzeitig zu erkennen.

Mandatsniederlegung als Selbstschutz

Die Niederlegung eines Mandats in solchen Situationen dient dem Selbstschutz und sollte nicht als unzeitgemäß angesehen werden. Es ist wichtig zu betonen, dass eine rechtzeitige Mandatsniederlegung nicht nur den Steuerberater vor möglichen Haftungsansprüchen schützt, sondern auch im Interesse des Mandanten ist, der dann aufgefordert wird, seine Situation ernst zu nehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Fazit

Abschließend ist festzuhalten, dass eine Mandatsniederlegung in der Krise keine Option, sondern eine notwendige Maßnahme darstellt, um größere Schäden sowohl für den Mandanten als auch für den Berater zu vermeiden.

Die Steuerberatung sollte aktiv mit dem Mandanten kommunizieren und die notwendigen Schritte zur Mandatsniederlegung klar und verständlich darlegen, um Missverständnisse und rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

In einer Zeit, in der die wirtschaftlichen Unsicherheiten zunehmen, wird die Fähigkeit, schwierige Entscheidungen zu treffen und dabei ethische und rechtliche Standards zu wahren, immer wichtiger.

Als Steuerberater müssen wir bereit sein, diese Entscheidungen zu treffen, um die Integrität unseres Berufsstands zu schützen und die besten Interessen unserer Mandanten zu wahren.