Maßnahmen zur energetischen Sanierung

Die Bundesregierung hat die Verordnung ( 19/15312 ) zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG vorgelegt. Die Verordnung enthält u. a. detaillierte Vorschriften zur Dämmung von Wänden, von Dachflächen und zur Wärmedämmung von Geschossdecken. Außerdem sind Regelungen zur Erneuerung der Fenster, Außentüren und Heizungsanlagen enthalten.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.12.2019