Mehr Netto vom Brutto!


💼 1. Altersversorgung clever gestalten

Gehaltserhöhungen bringen oft nur einen Bruchteil des Bruttobetrags aufs Konto. Sinnvoller: Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge mit Steuervorteilen.

Vorteil:

  • Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West (2024: 7.248 €) sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Aufbau aus unversteuertem Brutto, Versteuerung erst in der Rentenphase.

Tipp: Bei der nächsten Gehaltsverhandlung auf eine Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung oder Pensionskasse hinwirken. Sicher, planbar, vorteilhaft.


2. Nutzbringende Vergünstigungen statt mehr Gehalt

Viele Arbeitgeberleistungen sind steuerfrei oder pauschal besteuert und entlasten beide Seiten:

Top 10 geldwerte Vorteile:

  1. Firmenwagen zur privaten Nutzung
  2. Fahrtkostenzuschuss (0,30 €/km bis 20 km, danach 0,38 €/km, pauschal mit 15 %)
  3. Sachbezug bis 50 €/Monat (z. B. Gutscheine, Benzingutscheine)
  4. Belegschaftsrabatte (bis 1.080 €/Jahr)
  5. Verpflegung (Kantine oder Essensgutscheine bis 7,23 €/Tag)
  6. Kinderbetreuungskosten (steuerfrei gem. § 3 Nr. 33 EStG)
  7. Gesundheitsförderung (bis 600 €/Jahr)
  8. Fort- und Weiterbildungskosten (bei betrieblichem Interesse steuerfrei)
  9. Betriebliche Altersvorsorge (z. B. Direktversicherung)
  10. Steuerfreie Nutzung von Firmen-IT (PC, Handy etc. gem. § 3 Nr. 45 EStG)

🚗 3. Fahrtkostenersatz/Benzingutscheine

Beispiel: 100 € Fahrtkosten entsprechen 200 € Bruttolohn.

  • Fahrtkostenzuschuss: Pauschalbesteuerung mit 15 %, aber volle Nettoentlastung beim Arbeitnehmer
  • Arbeitgeber spart im Vergleich zu regulärer Gehaltserhöhung ebenfalls über 7 % Nebenkosten

🚴‍♂️ 4. Gesundheit am Arbeitsplatz

Bis zu 600 €/Jahr steuerfrei für:

  • anerkannte Gesundheitskurse (z. B. Rückenschule, Yoga)
  • Massagen
  • Stress- und Ernährungsberatung
  • Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen

Wichtig: Teilnahme muss belegt werden. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine sind nicht begünstigt.


🍽️ 5. Kostenloses Mittagessen und Kinderbetreuungskosten

  • Sachbezugswert 2024 für Mittagessen: 4,13 €/Tag
  • Essensgutscheine bis 7,23 €/Tag möglich
  • Kinderbetreuungskosten (Krippe, Hort, Kita): Steuer- und sozialversicherungsfrei durch den Arbeitgeber übernommen (nur Betreuung, keine Verpflegung)

🏠 6. Weiterbildung & Technik nutzen

  • Arbeitgeberübernahme von Fortbildungskosten: steuer- und sozialversicherungsfrei, 100 % Betriebsausgabe
  • Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer PCs, Smartphones, Tablets steuerfrei zur privaten Nutzung überlassen (§ 3 Nr. 45 EStG)
  • Alternativ: pauschale Versteuerung bei Schenkung mit 25 %

💼 Fazit:

Mehr Netto vom Brutto ist möglich – mit den richtigen Gestaltungsmodellen. Arbeitnehmer profitieren von höherem Nettolohn, Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten.

Wir beraten gerne, wie man Gehaltserhöhungen steuerlich clever gestaltet!