💼 1. Altersversorgung clever gestalten
Gehaltserhöhungen bringen oft nur einen Bruchteil des Bruttobetrags aufs Konto. Sinnvoller: Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge mit Steuervorteilen.
Vorteil:
- Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West (2024: 7.248 €) sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Aufbau aus unversteuertem Brutto, Versteuerung erst in der Rentenphase.
Tipp: Bei der nächsten Gehaltsverhandlung auf eine Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung oder Pensionskasse hinwirken. Sicher, planbar, vorteilhaft.
✨ 2. Nutzbringende Vergünstigungen statt mehr Gehalt
Viele Arbeitgeberleistungen sind steuerfrei oder pauschal besteuert und entlasten beide Seiten:
Top 10 geldwerte Vorteile:
- Firmenwagen zur privaten Nutzung
- Fahrtkostenzuschuss (0,30 €/km bis 20 km, danach 0,38 €/km, pauschal mit 15 %)
- Sachbezug bis 50 €/Monat (z. B. Gutscheine, Benzingutscheine)
- Belegschaftsrabatte (bis 1.080 €/Jahr)
- Verpflegung (Kantine oder Essensgutscheine bis 7,23 €/Tag)
- Kinderbetreuungskosten (steuerfrei gem. § 3 Nr. 33 EStG)
- Gesundheitsförderung (bis 600 €/Jahr)
- Fort- und Weiterbildungskosten (bei betrieblichem Interesse steuerfrei)
- Betriebliche Altersvorsorge (z. B. Direktversicherung)
- Steuerfreie Nutzung von Firmen-IT (PC, Handy etc. gem. § 3 Nr. 45 EStG)
🚗 3. Fahrtkostenersatz/Benzingutscheine
Beispiel: 100 € Fahrtkosten entsprechen 200 € Bruttolohn.
- Fahrtkostenzuschuss: Pauschalbesteuerung mit 15 %, aber volle Nettoentlastung beim Arbeitnehmer
- Arbeitgeber spart im Vergleich zu regulärer Gehaltserhöhung ebenfalls über 7 % Nebenkosten
🚴♂️ 4. Gesundheit am Arbeitsplatz
Bis zu 600 €/Jahr steuerfrei für:
- anerkannte Gesundheitskurse (z. B. Rückenschule, Yoga)
- Massagen
- Stress- und Ernährungsberatung
- Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen
Wichtig: Teilnahme muss belegt werden. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine sind nicht begünstigt.
🍽️ 5. Kostenloses Mittagessen und Kinderbetreuungskosten
- Sachbezugswert 2024 für Mittagessen: 4,13 €/Tag
- Essensgutscheine bis 7,23 €/Tag möglich
- Kinderbetreuungskosten (Krippe, Hort, Kita): Steuer- und sozialversicherungsfrei durch den Arbeitgeber übernommen (nur Betreuung, keine Verpflegung)
🏠 6. Weiterbildung & Technik nutzen
- Arbeitgeberübernahme von Fortbildungskosten: steuer- und sozialversicherungsfrei, 100 % Betriebsausgabe
- Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer PCs, Smartphones, Tablets steuerfrei zur privaten Nutzung überlassen (§ 3 Nr. 45 EStG)
- Alternativ: pauschale Versteuerung bei Schenkung mit 25 %
💼 Fazit:
Mehr Netto vom Brutto ist möglich – mit den richtigen Gestaltungsmodellen. Arbeitnehmer profitieren von höherem Nettolohn, Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten.
Wir beraten gerne, wie man Gehaltserhöhungen steuerlich clever gestaltet!