Mehrwertsteuerflucht: Online-Plattformen müssen Lücken schließen

Online-Plattformen sollen verpflichtet werden, Buch über mehrwertsteuerpflichtige Verkäufe zu führen, um allen EU-Ländern die Eintreibung von Steuerschulden zu erleichtern.

Rund 5 Milliarden Euro an Mehrwertsteuer entgehen jährlich den Staatskassen der EU-Ländern im Online-Handel. Im nächsten Jahr erwartet die Kommission einen Anstieg der Verluste auf 7 Milliarden Euro.

Die am 13.11.2019 von den Abgeordneten verabschiedete Richtlinie ergänzt die allgemeinen Bestimmungen über Online-Handel (e-commerce Richtlinie 2017), um Steuerflucht zu vereiteln. Plattformen wie Amazon, eBay oder Alibaba müssen ab 2021 sicherstellen, dass Mehrwertsteuerschulden bei Verkäufen in der EU den jeweiligen Steuerbehörden gemeldet werden.

Der Gesetzestext legt fest, welche Daten Online-Plattformen in Zukunft aufzeichnen und den jeweiligen Behörden zur Berechnung der Mehrwertsteuerschuld unabhängiger Verkäufer übermitteln müssen, auch und vor allem für Verkäufe aus Drittländern. Bislang haben EU-Mitgliedstaaten kaum Möglichkeiten, Mehrwertsteuer-Schulden von Verkäufern außerhalb der EU einzutreiben, es sei denn die Verkäufer deklarieren sie selbst ordnungsgemäß.

Die Abgeordneten stimmten Abänderungen des Kommissionsvorschlags zu, die festlegen, welches Mitgliedsland jeweils für die Einholung der Mehrwertsteuer verantwortlich ist und welche digitalen Plattformen als Verkaufsvermittler die neuen Verpflichtungen zu erfüllen haben. Plattformen sollen überdies detaillierte Angaben machen, welche Steuerschuld pro EU-Land anfällt.

Der Berichterstatter des Parlaments, Ondřej Kovařík (Renew, CZ), erklärte: „Wir brauchen ein Mehrwertsteuer-System, das den Anforderungen des digitalen Handels gewachsen ist. Diese Modernisierung wird die Berechnung und Abwicklung der Mehrwertsteuer im Binnenmarkt vereinfachen und vorhandene Steuerlücken schließen.“

Nächste Schritte

Dank der Zustimmung des Parlaments kann der Rat nun seine endgültige Position verabschieden.

Quelle: EU-Parlament, Pressemitteilung vom 14.11.2019