Ab dem 1. Januar 2025 tritt die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme in Kraft. Diese Verpflichtung betrifft alle Selbstständigen und Betriebe, die Registrierkassen oder ähnliche elektronische Aufzeichnungssysteme nutzen. Hier eine Übersicht der wichtigsten Regelungen und Fristen:
1. Meldepflicht für Kassensysteme ab 2025
- Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle in Betrieb befindlichen Kassensysteme der Finanzverwaltung über das Elster-Portal gemeldet werden.
- Dies gilt sowohl für gekaufte als auch gemietete oder geleaste Systeme.
2. Fristen für Meldungen
- Kassensysteme, die bis zum 1. Juli 2025 angeschafft oder bereits in Betrieb sind, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.
- Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 neu angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung gemeldet werden.
- Für Kassensysteme, die außer Betrieb genommen werden, gilt ebenfalls eine Meldefrist von einem Monat nach der Außerbetriebnahme.
3. Erforderliche Angaben bei der Meldung
Die Meldung über das Elster-Portal erfordert folgende Informationen:
- Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen, einschließlich der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer, die ab November 2024 eingeführt wird.
- Angaben zur zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) inklusive der Zertifizierungs-ID und der Seriennummer.
- Art des verwendeten Kassensystems.
- Anzahl der eingesetzten Kassensysteme je Betriebsstätte oder Einsatzort.
- Seriennummer des jeweiligen Kassensystems.
- Datum der Anschaffung und Datum der Außerbetriebnahme (sofern relevant).
4. Wichtige Hinweise
- Achten Sie darauf, dass alle Systeme gemeldet werden, auch solche, die geleast oder gemietet sind.
- Die korrekte und fristgerechte Meldung ist wichtig, um möglichen Strafen oder Sanktionen zu entgehen.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Kassensysteme und deren technische Sicherheitseinrichtungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und rechtzeitig gemeldet werden. Bei Fragen zu den genauen Meldeprozessen und den Anforderungen für die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.