Mietverträge zwischen Eltern und studierenden Kindern

Von einem fremdüblichen Mietverhältnis kann nicht gesprochen werden, wenn eine Mietzahlung durch Überweisung vereinbart wurde, tatsächlich aber eine fiktive Verrechnung mit dem gesetzlich möglichen Unterhalt erfolgt.

BFH, Urt. v. 16.02.2016, IX R 28/15, BFH/NV 2016, S. 1006