Modernisierung des Elterngelds für Selbstständige

Der Deutsche Bundestag berichtete am 8. Dezember 2023 über die geplante Modernisierung des Elterngelds für Selbstständige. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/9532) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/9126) hervor. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend prüft demnach, wie der Anspruch für Selbstständige durch Verfahrenserleichterungen modernisiert werden könnte. Ein Gesetzentwurf wird vorbereitet, der einige Elterngeldregelungen klarer und zielgerichteter ausrichtet oder vereinfacht.

Die Bundesregierung betont, dass der Elterngeldanspruch bereits jetzt flexibel ist und Selbstständige unter denselben Voraussetzungen wie angestellte Eltern Elterngeld erhalten können. Allerdings unterscheidet sich der Bemessungszeitraum für angestellte und selbstständige Eltern. Da das Elterngeld als Einkommensersatzleistung konzipiert ist, basiert die Berechnung auf einem steuerrechtlichen Einkommensbegriff. Dies führt dazu, dass Unterschiede im Steuerrecht zwischen Angestellten und Selbstständigen auch bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden.

Für die Einkommensermittlung bei Selbstständigen gilt das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit, welches vom Zu- und Abflussprinzip abweicht. Dies kann dazu führen, dass Einnahmen einem anderen Zeitraum zugeordnet werden als beim Zuflussprinzip.

Diese Informationen verdeutlichen die Bemühungen der Bundesregierung, die Regelungen zum Elterngeld für Selbstständige zu modernisieren und an die spezifischen Bedürfnisse dieser Gruppe anzupassen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 924/2023