Neue Entwicklungen zur ermäßigten Besteuerung von Abfindungen

Das Niedersächsische Finanzgericht hat in einer jüngsten Entscheidung vom 15. Februar 2024 eine bedeutende Klarstellung zur ermäßigten Besteuerung von Abfindungen gemacht. In den Fällen 2 K 52/23, 2 K 72/23 sowie 2 K 55/23, 2 K 71/23 wurde entschieden, dass die ermäßigte Besteuerung einer Arbeitnehmerabfindung nicht anwendbar ist, wenn das Arbeitsverhältnis nach einer betriebsbedingten Kündigung im Wesentlichen unverändert mit einem früheren Arbeitgeber fortgesetzt wird.

Hintergrund der Entscheidung

Die Kläger hatten nach einer Kündigung durch eine konzernfremde Gesellschaft ein unbefristetes Rückkehrrecht zu ihrem früheren Arbeitgeber, wobei das Arbeitsverhältnis in Bezug auf Arbeitsbereich, Entlohnung und sozialen Besitzstand nahezu unverändert weitergeführt wurde. Dies führte zu der juristischen Einschätzung, dass kein tatsächlicher Arbeitsplatzverlust vorlag, der eine ermäßigte Besteuerung der Abfindung rechtfertigen könnte.

Die rechtliche Begründung

Das Finanzgericht stellte fest, dass die ermäßigte Besteuerung gemäß §§ 24, 34 EStG voraussetzt, dass die Einkünfteerzielung tatsächlich beendet wird. Da die Arbeitnehmer nach der Kündigung im ersten Schritt weiterhin als Beschäftigte innerhalb des Konzerns behandelt wurden, wurde kein endgültiger Verlust des Arbeitsplatzes anerkannt. Dies schließt eine ermäßigte Besteuerung aus, da die Regelung darauf abzielt, die finanzielle Last von Personen zu mildern, die einen echten und endgültigen Verlust des Einkommens erleiden.

Bedeutung für Arbeitnehmer

Diese Urteile haben weitreichende Implikationen für Arbeitnehmer, die ähnliche Vereinbarungen mit ihrem Arbeitgeber haben. Es wird empfohlen, dass Arbeitnehmer, die von solchen Regelungen betroffen sind, ihre steuerlichen Verpflichtungen im Hinblick auf Abfindungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

Zukünftige Aussichten

Es ist zu beachten, dass gegen diese Urteile Rechtsmittel eingelegt wurden, weshalb eine endgültige Entscheidung noch aussteht. Die Ergebnisse dieser Rechtsmittel könnten weitere Klarheit über die steuerliche Behandlung von Abfindungen in ähnlichen Situationen bieten.