Neue EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche: Rat legt seinen partiellen Standpunkt fest

Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat am 29.06.2022 seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt.

Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten. Sie wird unter anderem zur Harmonisierung und Koordinierung der Aufsichtsmethoden im Finanz- und Nichtfinanzsektor, zur direkten Beaufsichtigung riskanter und grenzübergreifender Finanzunternehmen und zur Koordinierung der zentralen Meldestellen beitragen.

In seinem Standpunkt überträgt der Rat der Behörde zusätzliche Befugnisse zur direkten Beaufsichtigung bestimmter Arten von Kredit- und Finanzinstituten, einschließlich Anbietern von Krypto-Dienstleistungen, sofern diese als risikobehaftet gelten. Außerdem wird die Behörde damit betraut, zumindest im ersten Auswahlverfahren bis zu 40 Gruppen und Unternehmen zu beaufsichtigen sowie die vollständige Abdeckung des ihrer Aufsicht unterliegenden Binnenmarkts zu gewährleisten. Auch der Verwaltungsrat erhält bezüglich der Leitung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche weitere Befugnisse.

Der Standpunkt des Rates ist partiell, da noch keine Einigung darüber erzielt wurde, wo die neue Behörde ihren Sitz haben soll.

Hintergrund

Der Vorschlag ist Teil eines Pakets von Legislativvorschlägen zur Verschärfung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT), das die Kommission am 20. Juli 2021 vorgelegt hat.

  • Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Rates der EU.
  • DStV-Mitteilung vom 30.06.2022: Einigung im EU-Rat über Anti-Geldwäsche-Behörde

Quelle: Rat der EU, Pressemitteilung vom 29.06.2022