Neue HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G veröffentlicht

Am 20. Juli 2018 sind die neuen HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G erschienen, die die neuesten Statistiken der ge-setzlichen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes berücksichtigen. Erstmalig werden auch sozioökonomische Faktoren einbezogen. Insgesamt wird ein moderater Anstieg der Pensionsrückstellungen erwartet.

Worum geht es genau? 

Die beobachtete Verlängerung der Lebenserwartung hält unverändert an. Mit dem Zensus 2011 liegen für die Be-völkerung in Deutschland zuverlässige Daten über die Sterblichkeit in Deutschland vor.

Bei den Frauen hat sich die Lebenserwartung in Ost und West nach der Wiedervereinigung mittlerweile nahezu vollständig angeglichen, bei Männern hat sich der Ab-stand zwischenzeitlich von drei Jahren auf nur noch et-was mehr als sieben Monate verkürzt. Es wird davon aus-gegangen, dass sich in den nächsten Jahren dieser Trend fortsetzt und mit der weiteren Angleichung der Lebens-verhältnisse die Lebenserwartungen künftig den Erfah-rungen in den alten Bundesländern entsprechen werden.

Auswertungen für die gesetzliche Rentenversicherung haben gezeigt, dass ein statistisch nachweisbarer Zusam-menhang zwischen der Lebenserwartung und der Höhe der gezahlten Rente besteht: Kurz gesagt: Höhere Renten sind im Durchschnitt länger zu zahlen als niedrige. Dies wird in den neuen HEUBECK-RICHTTAFELN durch einen pauschalen Abschlag auf die Sterbewahrscheinlichkeiten berücksichtigt.

Die langfristige Entwicklung der Lebenserwartung wird anhand der auf Basis der Volkszählungen 1987 und 2011 (Zensus 2011) erstellten Sterbetafeln beurteilt. Die sta-tistischen Auswertungen für die Jahre nach der letzten Volkszählung (Mikrozensus) werden für die kurzfristige Veränderung der Lebenserwartung herangezogen.

Weitere Änderungen betreffen die Invalidisierungswahr-scheinlichkeiten. Hier zeigt sich seit mehr als zehn Jahren im Altersbereich ab 58 Jahren ein Rückgang. Da sich diese Beobachtungen als nachhaltig erwiesen haben, wird in den neuen HEUBECK-RICHTTAFELN diese Entwicklung ebenso wie die Abnahme der Sterblichkeit der Invaliden-rentner abgebildet.

Erstmals enthalten die neuen HEUBECK-RICHTTAFELN neben den versicherungsmathematischen Grundwerten für Männer und Frauen auch solche für „Unisex“. Damit wird dem in der Praxis vorhandenen Bedarf nach  ge-schlechtsunabhängigen Bewertungen Rechnung getra-gen. Hier sind insbesondere der Versorgungsausgleich und die Portabilität zu nennen.

In der Steuerbilanz wird je nach Zusammensetzung des Bestandes eine Zuführung zur Pensionsrückstellung zwi-schen 0,8 % und 1,5 % erwartet. Nach handelsrechtli-chen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ist der Einmaleffekt mit 1,5 % bis 2,5 % deutlich höher, wobei er maßgeblich von Rechnungszins, Gehaltsdyna-mik und Fluktuation abhängt.

Für wen ist das Thema relevant?

Das Thema betrifft alle Unternehmen, die in ihren Bilan-zen Pensionsrückstellungen bilden, sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Werden die Versor-gungsverpflichtungen bislang schon auf der Grundlage bestandsspezifischer Tafeln bewertet, kann der Anpas-sungsbedarf geringer ausfallen oder sogar vollständig entfallen.

Wo sehen wir Handlungsbedarf?

Wir rechnen damit, dass das Bundesfinanzministerium die neuen HEUBECK-RICHTTAFELN für die steuerliche Be-wertung von Pensionsverpflichtungen anerkennen und hierzu noch vor der nächsten Bilanzsaison ein entspre-chendes BMF-Schreiben veröffentlichen wird. In der Steuerbilanz ist der Anpassungsaufwand über drei Jahre zu verteilen, während er in der Handelsbilanz sofort zu erfassen ist. Nach internationalen Rechnungslegungs-grundsätzen handelt es sich um einen annahmenbeding-ten versicherungsmathematischen Verlust, der nicht er-folgswirksam, sondern erfolgsneutral im Eigenkapital er-fasst wird. Um die konkreten Auswirkungen auf Ihr Un-ternehmen zu ermitteln, wenden Sie sich bitte an Ihren HEUBECK-Kundenbetreuer.

PM HEUBECK AG Gustav-Heinemann-Ufer 72 a 50968 Köln

Weitere Informationen zur Pensionszusage finden Sie unter