Neue Regelungen zur Verschonung bei Schenkungen mehrerer wirtschaftlicher Einheiten

Hintergrund und Änderungen:

Mit dem Urteil vom 26. Juli 2022 (II R 25/20) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Grundsätze zur Verschonung bei der einheitlichen Schenkung von mehreren wirtschaftlichen Einheiten im Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) verändert.

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 22. Dezember 2023 Erlasse zu diesem Urteil veröffentlicht, die die neuen Regelungen konkretisieren. Diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Unternehmensnachfolge und erfordern eine angepasste Gestaltung von Schenkungen.

Wichtigste Änderungen:

  • Individuelle Betrachtung: Jede wirtschaftliche Einheit wird nun einzeln für die Verschonung betrachtet. Eine einheitliche Erklärung für alle Einheiten ist nicht mehr möglich.
  • Verlust der Regelverschonung: Wählt man für eine Einheit die optionale Vollverschonung und die Voraussetzungen erfüllen sich später nicht, entfällt die Regelverschonung für diese Einheit.
  • Lohnsummenprüfung: Die Prüfung der Lohnsummen zur Erfüllung der Arbeitsplatzauflagen erfolgt nun für jede Einheit separat.
  • Neue Schwellenwerte: Die Grenzen für die Regelverschonung und die Optionsverschonung wurden angepasst.

Zeitlicher Anwendungsbereich:

Die neuen Regelungen gelten für alle Anträge auf Verschonung, die nach dem 25. Januar 2024 gestellt werden. Für bereits gestellte Anträge gilt weiterhin die alte Rechtslage.

Übergangsregelungen:

Für Schenkungen vor dem 26. Januar 2024 besteht weiterhin die Möglichkeit, die Lohnsummen zwischen den Einheiten zu verrechnen.

Auswirkungen und Handlungsempfehlungen:

Die neuen Regelungen erfordern eine sorgfältige Planung und rechtliche Beratung bei der Übertragung von Betriebsvermögen. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden und die optimale steuerliche Behandlung sicherzustellen, sollten sich Unternehmer und Schenkungsgeber frühzeitig mit den neuen Vorgaben vertraut machen und die Gestaltung ihrer Unternehmensnachfolge entsprechend anpassen.

Empfehlungen:

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einem Steuerberater auf, um die Auswirkungen der neuen Regelungen auf Ihre individuelle Situation zu klären.
  • Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen für die Regelverschonung oder die Optionsverschonung für Ihre wirtschaftlichen Einheiten erfüllt sind.
  • Gestalten Sie Ihre Schenkungsurkunde entsprechend den neuen Vorgaben, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
  • Beachten Sie die neuen Fristen und Anwendungsbereiche der Regelungen.

Weitere Informationen:

  • Den vollständigen Text des BFH-Urteils finden Sie auf der Website des Bundesfinanzhofs: https://www.bundesfinanzhof.de/
  • Die Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder sind bei den jeweiligen Landesfinanzbehörden erhältlich.
  • Informationen zur Unternehmensnachfolge finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz: https://www.bmj.de/

Hinweis: Die obigen Ausführungen dienen lediglich der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater.