Neuerungen in den GoBD: Anpassungen für die moderne digitale Buchführung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11. März 2024 wesentliche Änderungen in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) bekanntgegeben. Diese Anpassungen folgen auf das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 und zielen darauf ab, die Regelungen an die fortschreitende Digitalisierung und internationale Kooperation in Steuerangelegenheiten anzupassen.

Hintergrund der Änderung

Die Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 modifiziert die frühere Richtlinie 2011/16/EU und verstärkt die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung. Die Neuerungen in den GoBD reflektieren nicht nur diese europäischen Vorgaben, sondern auch die Notwendigkeit, die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen an die digitale Wirtschaft anzupassen.

Wesentliche Änderungen in den GoBD

1. Abschaffung veralteter Formate:

Ab den Besteuerungszeiträumen, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen, werden bestimmte ältere elektronische Formate nicht mehr unterstützt:

  • EBCDIC feste und variable Länge
  • Lotus 123
  • ASCII-Druckdateien
  • Konvertierung von AS/400 Datensatzbeschreibungen in RDE-Datensatzbeschreibungen

Diese Formate entsprechen nicht mehr den modernen Anforderungen an maschinelle Auswertbarkeit und strukturierte Datenelemente.

2. Übergangsregelungen:

Für Besteuerungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2025 enden, bleibt die alte Fassung der GoBD gültig. Dies gewährt Unternehmen eine Übergangsphase, um ihre Systeme entsprechend anzupassen.

3. Publikation und Zugänglichkeit:

Das vollständige Schreiben, das die Änderungen formalisiert, wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und ist auf der Homepage des BMF einsehbar. Dies soll für maximale Transparenz und leichteren Zugang für alle betroffenen Parteien sorgen.

Auswirkungen der Änderungen

Die Aktualisierung der GoBD wird erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Unternehmen ihre steuerrelevanten elektronischen Dokumente führen und aufbewahren. Die Notwendigkeit, moderne und standardisierte Datenformate zu verwenden, soll die Effizienz verbessern, die Compliance-Kosten senken und die internationale Steuerkooperation erleichtern.

Für Unternehmen bedeutet dies:

  • Notwendigkeit der Systemaktualisierung: Viele Unternehmen müssen ihre IT-Systeme überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren, um mit den neuen Anforderungen konform zu gehen.
  • Verbesserte Datenintegration und -analyse: Die Verwendung moderner Datenformate erleichtert die automatisierte Datenanalyse und -verarbeitung, was zu genaueren und schnelleren steuerlichen Bewertungen führt.
  • Erhöhte Compliance: Die Einhaltung der neuen GoBD sorgt für eine bessere Übereinstimmung mit internationalen Standards und verringert das Risiko von Rechtsstreitigkeiten mit Steuerbehörden.

Fazit

Die Anpassung der GoBD an die digitale und vernetzte Wirtschaftslandschaft ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer effizienten und gerechten Steuerverwaltung. Unternehmen sind gut beraten, die Änderungen sorgfältig zu prüfen und ihre Systeme rechtzeitig vor dem Stichtag am 1. Januar 2025 zu aktualisieren, um nahtlose Übergänge und Compliance zu gewährleisten.

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