Neues Konzerninsolvenzrecht ermöglicht effizientere Abwicklung komplexer Konzerninsolvenzen

Mehr Transparenz: Arbeitsgemeinschaft begrüßt insbesondere gesetzlich verankerte Kooperationspflicht von Verwaltern und Gläubigerausschüssen

Ab sofort regelt das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen die Insolvenz konzernverbundener Unternehmen. Regelmäßig stellt die Insolvenz eines Unternehmensverbunds alle Beteiligten vor komplexe Herausforderungen. Die Insolvenzen müssen aufeinander abgestimmt und – wo sinnvoll – die wirtschaftlichen Strukturen erhalten werden.

„Das neue Gesetz trägt erheblich dazu bei, den Spagat zwischen der Abwicklung der einzelnen Unternehmen und der ganzheitlichen Abwicklung des Konzerns zu bewältigen“, erklärt Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein. „Wir begrüßen vor diesem Hintergrund insbesondere die nun gesetzlich verankerte Kooperationspflicht der Insolvenzverwalter, Insolvenzgerichte und der Gläubigerausschüsse.“ Die neue Kooperationspflicht könne die Abwicklung von Konzerninsolvenzen insgesamt effizienter und transparenter machen. Nicht ausreichend geklärt sei allerdings, ob die Regelungen auch den vorläufigen Sachwalter und die Organe der Schuldnerin hinsichtlich der ansonsten geltenden Kooperationspflicht binden.

Zu mehr Effizienz trägt auch die neu geschaffene Funktion des Gruppeninsolvenzverwalters bei, der bei Bedarf bestellt werden kann. Der Verfahrenskonzentration dienen außerdem der so genannte Gruppengerichtsstand sowie die Bestimmung jeweils eines Gruppeninsolvenzgerichtes je Oberlandesgerichtsbezirk.

„Insgesamt“, resümiert Weitzmann, „rückt der Gesetzgeber deutlich an die Praxis heran.“ Auch deswegen rechne er damit, dass die Praxis die Regeln schnell umsetze.

Quelle: Deutscher Anwaltverein, Pressemitteilung vom 24.04.2018