Neues Verzeichnis der Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen für 2024:

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein neues Verzeichnis der Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen (GKZ) für das Jahr 2024 veröffentlicht. Das Verzeichnis ist Grundlage für die Einordnung von Betrieben in Größenklassen nach § 3 der Bewertungsgrundsätze für das Betriebsvermögen (BpO 2000).

Das neue Verzeichnis enthält einige Änderungen gegenüber dem Stand 2022. So wurden einige Wirtschaftszweige neu geschaffen, andere zusammengelegt oder umbenannt. Außerdem wurden die Gewerbekennzahlen für einige Wirtschaftszweige angepasst.

Das BMF bittet, die Umstellung auf das neue Verzeichnis zum 1. Januar 2024 einheitlich vorzunehmen.

Die Änderungen im Verzeichnis der Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen können Auswirkungen auf die Besteuerung von Betrieben haben. So kann sich beispielsweise die Höhe der Gewerbesteuer für einen Betrieb durch die Einordnung in eine andere Größenklasse ändern.