Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Britta Haßelmann, Daniela Wagner, Christian Kühn (Tübingen), Lisa Paus, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Gerhard Schick, Anja Hajduk, Dieter Janecek, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem Urteil vom 10. April 2018 festgestellt, dass die derzeitige Bemessungsgrundlage der Grundsteuer zumindest seit dem Beginn des Jahres 2002 gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) verstößt.
Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts haben mit dem 31. Dezember 2019 eine enge Frist gesetzt, um eine gesetzliche Neuregelung zu finden und die rund 14 Mrd. Euro Einnahmen aus der Grundsteuer für die Kommunen in Deutschland zu sichern.
Am 2. Mai 2018 fand ein erstes Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie der Bundesländer statt, um sich über eine Neuregelung der Grundsteuer auszutauschen. Dabei soll laut Medienberichten auch ein Prüfauftrag in Bezug auf die Machbarkeit verschiedener Modelle erteilt worden sein (www.zeit.de/news/2018-05/02/finanzminister-modelle-zur-neuen-grundsteuer- pruefen-180502-99-147622).
Wir fragen die Bundesregierung:
Waren bei dem Treffen am 2. Mai 2018 Vertreterinnen und Vertreter aller 16 Bundesländer anwesend, und falls nein, welche Bundesländer waren nicht vertreten?
Zu welchen konkreten Ergebnissen zum weiteren Vorgehen bei der Neuregelung der Grundsteuer kamen die Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern bei ihrem Treffen am 2. Mai 2018?
Inwieweit hat sich die Bundesregierung in diesen Gesprächen inhaltlich positioniert, und welche Position hat sie dabei vertreten?
Wurde bei diesem Treffen ein Zeitplan zur Neuregelung der Grundsteuer vereinbart?
Falls ja, wie sieht dieser Zeitplan konkret aus?
Falls nein, wann rechnet die Bundesregierung mit einer Einigung über einen Zeitplan?
Für wann ist das nächste Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern zur Neuregelung der Grundsteuer geplant, und in welchem Format soll dieses Treffen stattfinden?
Was ist der genaue Gegenstand des Arbeitsauftrags zur Überprüfung der Machbarkeit verschiedener Reformmodelle (vgl. www.zeit.de/news/2018- 05/02/finanzminister-modelle-zur-neuen-grundsteuer-pruefen-180502-99- 147622)?
An welche Stellen des Bundes bzw. der Länder ist dieser Arbeitsauftrag erteilt worden, und von wem?
Welche Modelle zur Neuregelung der Grundsteuer sollen in diesem Zusammenhang überprüft werden (bitte einzeln aufführen und jeweils die Berechnungsgrundlage erläutern)?
Auf Grundlage welcher Kriterien wurden diese Modelle für die Überprüfung ausgewählt?
Sind bei der Überprüfung folgende Modelle enthalten: Kostenwertmodell, Verkehrswertmodell, Bodenwertsteuer, Difu-Modell (Difu = Deutsches Institut für Urbanistik), wertunabhängiges Modell oder Flächensteuermodell, und wenn nein, warum nicht (bitte einzeln begründen)?
Werden in diesem Zusammenhang auch die Belastungsverschiebungen je nach Modell geprüft?
Falls nein, welche alternativen Vorschläge einer gerechten Ausgestaltung der Grundsteuer werden diskutiert?
Inwieweit werden die Modelle auch hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz sowie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 überprüft?
Wird in diesem Zusammenhang auch die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter überprüft, und wenn nein, warum nicht?
Wann ist mit Ergebnissen der in Auftrag gegebenen Überprüfung zu rechnen?
Werden die Ergebnisse dieser Überprüfung auch den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugänglich gemacht, wenn ja, wann?
Bestand bei dem Treffen Konsens bzw. die mehrheitliche Auffassung, die Grundsteuer B
mindestens aufkommensneutral zu ersetzen, und falls nein, welche alternativen Vorschläge wurden benannt;
weiterhin bundesweit einheitlich zu regeln, und falls nein, wer hat für welche Alternativen geworben;
als kommunale Einnahmequelle zu erhalten, und falls nein, welche alternativen Vorschläge wurden benannt;
wertorientiert auszugestalten, und falls nein, wer hat für welche Alternativen geworben;
an ökologischen Kriterien, wie z. B. der Begrenzung von Flächenfraß, auszurichten;
auf Basis des vorliegenden Länderkompromisses zu reformieren, und welche Länder haben Zustimmung bzw. Ablehnung gegenüber dem auf Länderebene vereinbarten Modell geäußert?
Bestand bei dem Treffen Konsens bzw. die mehrheitliche Auffassung,
die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter zukünftig abzuschaffen, und falls nein, welchen Alternativen zur Begrenzung weiterer Mietsteigerungen wurden diskutiert?
dass den Kommunen weiterhin das Recht zustehen soll, den Hebesatz der Steuer festzulegen?
Welche Vorkehrungen werden seitens der Bundesregierung für den Fall getroffen, dass keines der überprüften Modelle als im gesetzten Zeitrahmen machbar und verfassungskonform eingestuft wird?
Plant die Bundesregierung in Zuge der Neuregelung der Grundsteuer auch eine Novelle der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten, mit dem Ziel, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter zu beenden, und wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?
Wurde im Rahmen des Gesprächs auch über die von der Bundesregierung geplante (Wieder-)Einführung einer Grundsteuer C gesprochen?
Wenn ja, verfolgen auch die Länder die Absicht eine Grundsteuer C im Rahmen der Neuregelung der Grundsteuer B (wieder-)einzuführen?
Wenn nein, wie lautet der Zeitplan für Gespräche über eine (Wieder-)Einführung einer Grundsteuer C?
Wurde im Rahmen des Gesprächs auch über eine Reform der Grundsteuer A gesprochen?
Wenn ja, inwiefern sehen Bundesregierung und Länder auch hier den Bedarf einer Neuregelung?
Inwieweit besteht nach Einschätzung der Bundesregierung bei einer grundlegenden Neuregelung der Grundsteuer die Notwendigkeit, auch das Grundgesetz, insbesondere Artikel 105 GG, anzupassen?
Berlin, den 14. Mai 2018
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion