Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Zeugengebühren in Deutschland

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat jüngst eine wichtige Änderung in der steuerlichen Handhabung von Entschädigungen für Zeuginnen und Zeugen angekündigt. Mit einem neuen koordinierten Ländererlass, veröffentlicht am 12. April 2024, erweitert das BMF die Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung (MV), die erstmalig im Juni 2023 eingeführt wurden. Diese Änderung, die ab Januar 2025 in Kraft tritt, betrifft speziell die Zahlungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Entschädigung von Zeuginnen und Zeugen gemäß § 19 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

Hintergrund der Regelung

Zeuginnen und Zeugen, die vor Gericht aussagen, erhalten nach dem JVEG eine Entschädigung für ihren Zeitaufwand sowie Auslagenersatz. Diese Zahlungen waren bisher in den Anlagen zur Mitteilungsverordnung nicht speziell aufgeführt, was zu Unsicherheiten in der steuerlichen Behandlung führte.

Was ändert sich?

Mit der Neuregelung werden die Entschädigungen explizit in Anlage 1 der beiden relevanten BMF-Schreiben aufgenommen:

  • Anwendungsschreiben vom 9. Juni 2023 (IV D 1 – S 0229/22/10002:002)
  • Anwendungsschreiben ab Januar 2025 vom 26. September 2023 (IV D 1 – S 0229/22/10002:003)

Nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) wird nun klar gestellt, dass auch die Zahlungen an Zeuginnen und Zeugen gemäß JVEG zu melden sind. Diese Klarstellung sorgt für eine einheitliche Handhabung und erleichtert sowohl für die Zahlenden als auch für die Empfangenden die steuerliche Abwicklung.

Auswirkungen der Änderung

Die explizite Nennung in der Mitteilungsverordnung bedeutet vor allem eine Vereinfachung und erhöhte Transparenz. Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen nun die Zahlungen an Zeuginnen und Zeugen melden, was eine nachvollziehbare steuerliche Erfassung dieser Entschädigungen ermöglicht. Für die Zeuginnen und Zeugen selbst bedeutet dies eine klarere Situation bei der steuerlichen Deklaration ihrer Entschädigungen.

Fazit

Die Ergänzung in den Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung stellt einen wichtigen Schritt zur Sicherstellung der steuerlichen Gerechtigkeit dar. Durch die klare Regelung wird eine gleichmäßigere steuerliche Behandlung von Zeuginnen und Zeugen gewährleistet, die in rechtlichen Verfahren aussagen. Dieser Fortschritt trägt nicht nur zur Rechtssicherheit bei, sondern fördert auch die Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern, vor Gericht auszusagen, indem es die finanziellen und administrativen Belastungen reduziert.

Diese und weitere Details können auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen eingesehen werden.