One-Stop-Shop der Finanzbehörde für KMU mit Betriebsstätte im Ausland

Der Vorschlag der EU-Kommission für ein hauptsitzbasiertes Steuersystem (HOT – „Head Office Tax System“) für KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) mit Betriebsstätten im innereuropäischen Ausland zielt darauf ab, die Steuerverwaltung für solche Unternehmen zu vereinfachen. Hier sind die wichtigsten Punkte und Empfehlungen des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) zusammengefasst:

Hauptmerkmale des HOT-Vorschlags:

  1. Ziel: Vereinfachung der Steuerangelegenheiten für KMU, die grenzüberschreitend im EU-Binnenmarkt tätig sind.
  2. One-Stop-Shop: KMU können wählen, ausschließlich mit der Finanzbehörde ihres Hauptsitzlandes zu interagieren.
  3. Vorteile: Reduzierung der Komplexität des Steuerrechts, Senkung der Compliance-Kosten und Überwindung von Sprachbarrieren.

Bewertung des DStV:

  1. Positiv (Daumen hoch): Der Vorschlag könnte den Markteintritt für KMU in andere EU-Länder erleichtern und ermöglicht Steuerberatern in Deutschland, ihren Mandanten eine umfassendere Beratung anzubieten.
  2. Vorsicht (Daumen drücken): Die Umsetzung von HOT erfordert die Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten und stellt eine Herausforderung für die nationalen Finanzverwaltungen dar, insbesondere in Bezug auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Austausch von Steuereinnahmen.

Empfehlungen des DStV:

  1. Keep it small:
    • Der Anwendungsbereich sollte zunächst auf eigenständige KMU und reine Betriebsstätten im Ausland beschränkt bleiben.
    • Eine Ausweitung auf KMU-Gruppen oder Tochtergesellschaften im Ausland sollte vermieden werden, um die Komplexität zu begrenzen.
    • Keine Einschränkung auf bestimmte Rechtsformen, um fairen Wettbewerb und unternehmerische Freiheit zu gewährleisten.
  2. Keep it feasible:
    • Unternehmen sollten der Finanzbehörde mindestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres mitteilen, ob sie das hauptsitzbasierte Steuersystem wählen.
    • Für Erstgründungen von Betriebsstätten im letzten Drittel eines Geschäftsjahres sollte eine Ausnahme von dieser Frist gemacht werden, um Markteintrittshindernisse zu vermeiden.

Schlussfolgerung:

Der Vorschlag der EU-Kommission hat das Potenzial, die Steuerverwaltung für KMU mit grenzüberschreitenden Aktivitäten im EU-Binnenmarkt erheblich zu vereinfachen. Allerdings hängt die Realisierung von HOT von der Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten ab und stellt eine erhebliche Herausforderung in Bezug auf die Umsetzung und Koordination zwischen den nationalen Finanzbehörden dar. Der DStV unterstützt den Vorschlag grundsätzlich, empfiehlt jedoch eine vorsichtige Herangehensweise, um die Umsetzbarkeit und Effektivität des Systems zu gewährleisten.