Das Bundesjustizministerium plant die Einführung eines beschleunigten Online-Verfahrens vor den Amtsgerichten für zivilrechtliche Streitigkeiten mit geringfügigen Streitwerten. Bürgerinnen und Bürger sollen damit die Möglichkeit geschaffen werden, ihre Ansprüche in einem schnellen, niedrigschwelligen Verfahren geltend zu machen.
Das Online-Verfahren soll auf Basis eines Prototyps erprobt werden, der derzeit von der DigitalService GmbH entwickelt wird. Der Prototyp sieht eine digitale Klageeinreichung vor, die an „Mein Justizpostfach“ und in einem späteren Schritt an das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) angebunden werden soll.
Um das Online-Verfahren in der Praxis erproben zu können, ist auch eine Anpassung des rechtlichen Rahmens erforderlich. Das BMJ arbeitet aktuell an einem Referentenentwurf für eine Erprobungsgesetzgebung. Angedacht ist, die Erprobung auf zehn Jahre anzulegen und während der Laufzeit die Erfahrungen zu evaluieren.
Die BRAK begrüßt die Pläne des BMJ zur Einführung eines Online-Verfahrens für geringe Streitwerte. Sie hatte in früheren Stellungnahmen zu Papieren zur Digitalisierung der Justiz bereits Vorschläge für einen elektronischen Nachrichtenraum und ein elektronisches Terminfindungswerkzeug gemacht. Auch hier sollte aus ihrer Sicht eine Authentifizierung über die beA-Zugangsmittel und damit eine Integrierung in das beA-Portal vorgenommen werden.
Die BRAK sieht in dem Online-Verfahren ein Potenzial, um die Justiz für Bürgerinnen und Bürger attraktiver zu machen. Das Verfahren kann dazu beitragen, dass Streitigkeiten schneller und kostengünstiger gelöst werden können.