Gebäudeherstellungsverpflichtung ist keine Gegenleistung für Erbbaurecht
Gebäudeherstellungsverpflichtung ist keine Gegenleistung für Erbbaurecht Kernaussage Die Verpflichtung zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem inländischen Grundstück unterliegt der Grunderwerbsteuer. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist die Gegenleistung. Verpflichtet sich die Veräußererseite zur Errichtung eines Gebäudes, so liegt hierin eine Gegenleistung, die der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen ist. Sachverhalt Die Klägerin ist ein Immobilienfonds, der ein Erbbaurecht … Gebäudeherstellungsverpflichtung ist keine Gegenleistung für Erbbaurecht weiterlesen