Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2018

Das BMF gibt die für das Jahr 2018 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt:

Quelle: BMF, Schreiben IV A 4 – S-1547 / 13 / 10001-05 vom 13.12.2017