Piraten, Kreuzfahrten und Umsatzsteuer

Piraten, Kreuzfahrten und Umsatzsteuer

Einführung

Die Übergriffe von Piraten auf die Seeschifffahrt vor Somalia sind derzeit in aller Munde. Dass diese Übergriffe auch umsatzsteuerliche Risiken verursachen, dürfte bisher nur Wenigen bekannt sein.

Rechtslage

Umsätze für die Seeschifffahrt sind von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt ebenso für bestimmte Leistungen, die dem unmittelbaren Bedarf von Wasserfahrzeugen dienen.

Neue Verwaltungsanweisung

Nach Ansicht des Bayerischen Landesamtes für Steuern (LfSt) fällt die bewaffnete Sicherheitsbegleitung von Kreuzfahrtschiffen zur Vorbereitung und Abwehr von Piraten nicht unter diese Befreiung. Das Landesamtes für Steuern begründet dies mit dem Hinweis, dass die Sicherheitsbegleitung nicht unmittelbar dem Bedarf des Seeschiffes diene.

Konsequenz

Die betroffenen Unternehmer, Sicherheitsunternehmen, Söldner etc. unterliegen der Umsatzsteuer. Ob diese Umsätze allerdings überhaupt in Deutschland steuerbar sind, muss im Einzelfall geprüft werden.