Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das BZSt

Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) vom 20. Dezember 2022 hat Deutschland eine EU-Richtlinie umgesetzt, die die Transparenz von Geschäftsbeziehungen zwischen Plattformbetreibern und ihren Nutzern erhöhen soll. Das Gesetz verpflichtet Plattformbetreiber, bestimmte Informationen über ihre Nutzer an die Steuerverwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Die Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) müssen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung über amtlich bestimmte Schnittstellen erfolgen.

Mit Schreiben vom 15. November 2023 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den amtlich vorgeschriebenen Datensatz und die amtlich bestimmte Schnittstelle bekanntgegeben. Der Datensatz enthält unter anderem folgende Informationen:

  • Name und Anschrift des Plattformbetreibers
  • Name und Anschrift des Nutzers
  • Art der Plattform
  • Art der Transaktion
  • Höhe der Transaktion
  • Datum der Transaktion

Die Meldungen müssen erstmals am 31. März 2024 erfolgen. Die amtlich bestimmte Schnittstelle ist beim BZSt verfügbar.