Privatverkäufe bei Online-Plattformen wie eBay etc.

In Deutschland ist es seit dem 1. Januar 2023 verboten, Privatverkäufe über Online-Plattformen wie eBay zu verschleiern. Plattformen wie eBay sind dazu verpflichtet, Verkäufer an die Finanzbehörden zu melden, die pro Jahr mindestens 30 Verkäufe tätigen oder mindestens 2.000 € Verkaufserlöse erzielen.

Die Meldung enthält neben der Zahl der Transaktionen und der Umsätze die genauen Daten der Verkäufer: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, für die Nutzung der Plattform angefallene Gebühren sowie, falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Die Finanzämter können damit schnell prüfen, ob die Einnahmen aus den Privatverkäufen auch in der Steuererklärung angegeben worden sind. Wer Gegenstände über das Internet und über Plattformen versteigert oder verkauft oder Leistungen anbietet, muss ab dem 31. Januar 2024 mit Nachfragen durch das Finanzamt rechnen.

Um Ärger bei Privatverkäufen zu vermeiden, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Trennen Sie Ihre Privatverkäufe von gewerblichen Verkäufen, die Sie möglicherweise tätigen. Legen Sie dazu einen privaten Verkaufs-Account an, um sie sauber vom geschäftlichen Bereich zu trennen.
  • Bewahren Sie Dokumente auf, aus denen hervorgeht, dass die privat verkauften Gegenstände tatsächlich aus Ihrem Privatbesitz stammen. Wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann und es zahlreiche Verkäufe gab, unterstellt das Finanzamt schnell, dass die Waren extra für den Verkauf angeschafft wurden. Damit würde der Verkauf gewerblich und steuerpflichtig.

Fazit:

Seit dem 1. Januar 2023 ist es für Verkäufer von Privatgegenständen über Online-Plattformen wie eBay schwieriger, ihre Einnahmen zu verschleiern. Die Finanzbehörden haben nun ein effektives Mittel, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu kontrollieren. Wer Privatverkäufe tätigt, sollte sich daher darauf einstellen, dass das Finanzamt anfragen kann.