Rat nimmt Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ an

Am 11. März 2025 hat der Rat der Europäischen Union ein umfassendes Reformpaket zur Anpassung der Mehrwertsteuer (MwSt) an das digitale Zeitalter verabschiedet. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und effektiv gegen MwSt-Betrug vorzugehen.

Kernpunkte der Reform

Das verabschiedete Paket umfasst eine Richtlinie, eine Verordnung sowie eine Durchführungsverordnung und führt wesentliche Änderungen in drei Bereichen des Mehrwertsteuersystems ein:

  1. Digitalisierung der MwSt-Meldepflichten:
    • Bis 2030 sollen alle Unternehmen, die grenzüberschreitende Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU anbieten, digitale Meldesysteme nutzen.
    • Dies soll eine effizientere Steuererhebung ermöglichen und Betrug vorbeugen.
  2. Besteuerung von Online-Plattformen:
    • Plattformen, die Kurzzeitvermietungen und Personenbeförderungen vermitteln, werden verpflichtet, in den meisten Fällen selbst die Mehrwertsteuer zu entrichten.
    • Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen zwischen Plattformanbietern und traditionellen Dienstleistern verringert werden.
  3. Erweiterung der MwSt-Anlaufstellen (One-Stop-Shop):
    • Unternehmen können ihre MwSt-Pflichten künftig über zentrale Online-Plattformen in der EU erfüllen.
    • Dadurch entfällt die Notwendigkeit, sich in jedem Mitgliedstaat separat für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen.

Umsetzung und nächste Schritte

Die Verordnung und die Durchführungsverordnung treten direkt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und gelten unmittelbar. Die Richtlinie hingegen muss noch von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Hintergrund der Reform

Die Europäische Kommission hatte bereits am 8. Dezember 2022 das Reformpaket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ vorgeschlagen. Es umfasst:

  • Eine Anpassung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG an digitale Geschäftsmodelle.
  • Eine Reform der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 zur besseren Zusammenarbeit der Steuerbehörden.
  • Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich der Informationspflichten für die Mehrwertsteuer.

Fazit

Mit der neuen MwSt-Reform geht die EU einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung des Steuerrechts. Unternehmen profitieren von vereinfachten Meldeverfahren, während Steuerhinterziehung erschwert wird. Die nächsten Jahre werden zeigen, wie effektiv die Maßnahmen in der Praxis umgesetzt werden.