Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025: Was sich ändert

Zum 1. Januar 2025 treten neue Rechengrößen in der Sozialversicherung in Kraft. Grund hierfür ist die positive Lohnentwicklung, die eine Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen und der Versicherungspflichtgrenzen erforderlich macht. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung zugestimmt, sodass die Änderungen ab Jahresbeginn wirksam werden. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:


Anpassungen in der Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze:

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf:

  • 66.150 Euro im Jahr (5.512,50 Euro monatlich).
    Im Jahr 2024 lag diese Grenze noch bei 62.100 Euro (5.175 Euro monatlich).

Versicherungspflichtgrenze:

Die Grenze, bis zu der Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen, wird ebenfalls angehoben:

  • 73.800 Euro im Jahr (6.150 Euro monatlich).
    2024 betrug sie noch 69.300 Euro (5.775 Euro monatlich).

Was bedeuten diese Grenzwerte?

  • Die Beitragsbemessungsgrenze legt das maximale Einkommen fest, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Einkünfte über dieser Grenze bleiben beitragsfrei.
  • Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer wählen können, ob sie in die private Krankenversicherung wechseln oder gesetzlich versichert bleiben möchten.

Änderungen in der Rentenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze:

Die Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird erstmals bundesweit einheitlich auf 8.050 Euro im Monat (96.600 Euro jährlich) festgesetzt.

  • Bisher betrug sie in den alten Bundesländern 7.550 Euro und in den neuen Bundesländern 7.450 Euro.

Knappschaftliche Rentenversicherung:

Für Beschäftigte im Bergbau erhöht sich die Bemessungsgrenze auf:

  • 9.900 Euro im Monat (118.800 Euro jährlich).
    2024 lag diese noch bei 9.300 Euro monatlich.

Durchschnittsentgelt:

Das vorläufige Durchschnittsentgelt, das zur Berechnung der Rentenansprüche dient, steigt auf:

  • 50.493 Euro jährlich (2024: 45.358 Euro).

Was sind Entgeltpunkte? Beiträge zur Rentenversicherung werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Diese dienen als Grundlage für die Rentenberechnung. Je mehr Punkte während des Berufslebens gesammelt werden, desto höher fällt die Rente aus.


Warum werden die Rechengrößen angepasst?

Die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen orientiert sich an der Lohnentwicklung. Dies stellt sicher, dass:

  • die soziale Absicherung trotz steigender Löhne stabil bleibt,
  • Versicherte keine Nachteile bei der Rentenberechnung erleiden,
  • Besserverdienende weiterhin angemessen zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme beitragen.

Ohne diese Anpassungen würden höhere Einkommen schrittweise aus der Sozialversicherung herauswachsen, was die soziale Absicherung langfristig gefährden könnte.


Rechengrößen 2025 im Überblick

RechengrößeMonatlichJährlich
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung8.050 Euro96.600 Euro
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche RV9.900 Euro118.800 Euro
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung6.150 Euro73.800 Euro
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung5.512,50 Euro66.150 Euro
Durchschnittsentgelt Rentenversicherung50.493 Euro

Fazit

Die neuen Rechengrößen bringen deutliche Veränderungen mit sich, die insbesondere für Besserverdienende relevant sind. Arbeitnehmer sollten überprüfen, wie sich die Änderungen auf ihre Beiträge und gegebenenfalls auf einen Wechsel in die private Krankenversicherung auswirken. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass ihre Gehaltsabrechnungen ab Januar 2025 korrekt angepasst werden, um mögliche Fehler zu vermeiden.

Für weitere Informationen steht die Bundesregierung mit detaillierten Erläuterungen zur Verfügung.