Rechtsdienstleister: zentralisierte Aufsicht beschlossen

In Deutschland soll es bald eine zentralisierte Aufsicht über alle Rechtsdienstleister geben. Dies hat der Bundestag beschlossen und damit einen Entwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Verbraucherrechte umgesetzt. Die zentrale Aufsicht soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden und soll Rechtsdienstleister wie Inkassounternehmen, Schuldner- und Verbraucherberatungen sowie Anbieter von Online-Rechtsdienstleistungen erfassen. Zudem soll es eine bundeseinheitliche Registrierungspflicht für alle Rechtsdienstleister geben. Damit sollen Verbraucher besser vor unseriösen Anbietern geschützt werden.

BRAK, Mitteilung vom 22.02.2023